Einleitung
Wir suchen einen engagierten Lohn- und Gehaltsbuchhalter, der die Personalabteilung unseres Kunden verstärkt und für die reibungslose Abwicklung der Lohn- und Gehaltsabrechnung verantwortlich ist. Bewerben Sie sich jetzt! Arbeitsort: Bremen
Über uns
Willkommen bei bindan! Ob Berufseinstieg, neue berufliche Herausforderung oder der nächste Karriereschritt – hier warten spannende Möglichkeiten und der passende Job. Als führender Personaldienstleister mit einem bundesweiten Netzwerk in verschiedenen Branchen liegt der Fokus darauf, Talente und Unternehmen erfolgreich zusammenzubringen. Dabei stehen langfristige Perspektiven und passgenaue Lösungen im Mittelpunkt. bindan – besser beschäftigt
Aufgaben
* Selbstständiges Durchführen der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung für die Mitarbeiter
* Verwalten und Pflegen von Personalstammdaten sowie das überwachen von Fristen und Terminen
* Erstellen von Bescheinigungen, Meldungen und Statistiken für Behörden und externe Stellen
* Ansprechpartner für Mitarbeiter bei Fragen zur Gehaltsabrechnung, Lohnsteuer und Sozialversicherung
Anforderungen
* Eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung, idealerweise mit Weiterbildung zum Personalfachkaufmann oder eine vergleichbare Qualifikation
* Kenntnisse im Arbeits-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht sowie sicherer Umgang mit Abrechnungssystemen (z.B. DATEV)
* Gewissenhafte und genaue Arbeitsweise sowie hohe Zahlenaffinität
* Eigeninitiative, Flexibilität und Belastbarkeit, auch in stressigen Situationen
Was wir bieten
* Unbefristete Festanstellung
* Bis zu 30 Tage Jahresurlaub
* Attraktive und faire Bezahlung
* Urlaubs- und Weihnachtsgeld
* Vermögenswirksame Leistungen
* Persönliche Rundumbetreuung durch feste Ansprechpartner
Weitere Informationen
Interesse geweckt? Bewerbungen sind jederzeit willkommen – direkt online oder per E-Mail.
Für Fragen steht das Team gerne zur Verfügung:
Team Bremen OM | karriere.bremen(at)bindan-personal.de | 0421 322737-0
bindan GmbH & Co. KG | Bahnhofsplatz 42 | 28195 Bremen
Sämtliche Personenbezeichnungen richten sich an alle Mitglieder der Gesellschaft gleichermaßen.