Leitung des Fachgebietes Fahrschulen/Fahrerlaubnisse
* Überwachung und Kontrolle aller im Kreis ansässigen Fahrschulen, die Prüfung der Kraftfahreignung sowie die Ausstellung von Dokumenten in Bezug auf Fahrerlaubnisse und EU-Kartenführerscheine.
* Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Gewährleistung eines sicheren Straßenverkehrs.
Anforderungen an Bewerber:
Ein abgeschlossenes Studium oder eine vergleichbare Qualifikation in einem Fachbereich wie Recht, Verwaltungswissenschaften, Sozialwesen oder ein ähnliches Gebiet. Darüber hinaus werden Kenntnisse im Bereich des Fahrerlaubnisrechts sowie Erfahrungen in der öffentlichen Verwaltung und insbesondere im Fachgebiet