Ihre Aufgaben
Sie sind als (Sicherheitsmitarbeiter) (m/w/d) bei einem unserer Kunden tätig Sie empfangen und betreuen freundlich Personen, die das Unternehmen besuchen oder beliefern Sie sorgen für eine zuverlässige Objektbewachung Sie absolvieren regelmäßige Streifengänge, führen Zustandskontrollen durch und übernehmen Schließdienste Sie prüfen Zutritts- und Zufahrtsberechtigungen Sie dokumentieren Ein- und Ausfahrten von Fahrzeugen sowie den Personenverkehr Sie unterstützen im Alarmfall (Feuerwehr, Polizei, Rettungskräfte) bedarfsgerecht Sie leiten Störungen und Mängel weiter Sie bearbeiten bedeutende Vorkommnisse, wie Gefahren und unvorhersehbare Ereignisse, gemäß den festgelegten Richtlinien. Hierzu zählen die schnelle Weiterleitung an zuständige Ansprechpartner, wie Polizei, Feuerwehr und Serviceunternehmen, sowie die sorgfältige Dokumentation und umgehende Einleitung von Sofortmaßnahmen
Wir bieten
Ein erfolgreiches und deutschlandweit tätiges Familienunternehmen mit langjähriger Tradition Eine faire und pünktliche Bezahlung nach Tarifvertrag Einen unbefristeten Arbeitsvertrag Eine langfristige Beschäftigung Eine gute Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf Auf Sie abgestimmte und verlässliche Arbeitszeiten Eine sorgfältige Einarbeitung für einen erfolgreichen Arbeitsstart Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten Ein angenehmes Arbeitsklima Piepenbrock-Mitarbeitervorteile: attraktive Preisnachlässe für vielfältige Produkte und Dienstleistungen Werden Sie Teil der großen Piepenbrock-Familie!
Anforderungen
Sie verfügen über gute sprachliche Deutschkenntnisse Sie verfügen über grundlegende Englischkenntnisse Sie haben idealerweise Grundkenntnisse am PC Sie besitzen einen Führerschein der Klasse (B) Sie zeichnen sich unter anderem durch Ihre Pünktlichkeit aus Sie bringen eine ordentliche und strukturierte Arbeitsweise mit Sie zeichnen sich durch ein freundliches Auftreten und ein gepflegtes Erscheinungsbild aus Sie haben die Bereitschaft zum Schichtdienst Sie haben ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge Sie können die Unterrichtung nach §34 a GewO vorweisen Sie besitzen die Sachkundeprüfung nach §34a GewO oder eine andere, höherwertige Qualifikation