* Abgeschlossenes musikpädagogisches und/oder künstlerisches Studium an einer Musikhochschule,
oder Musikakademie oder eine entsprechende Qualifikation und eine musikalische Ausbildung in Musikpädagogik (z.B. musikpädagogische Befähigung als Diplommusiklehrer, staatlich geprüfte Musiklehrer, Bachelor / Master of music / of arts, Schulmusiker, Kirchenmusiker A-/B-Prüfung) oder eine Unterrichtsbefähigung für Unter- und Mittelstufe an Musikschulen durch Abschluss an einer bayerischen Berufsfachschule für Musik (BfS) mit pädagogischem Aufbaujahr.
Ihre Aufgaben
* Einzel-, Partner- und Gruppenunterricht im Fach Querflöte und
im Fach Blockflöte für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
* Heranführen von Schülerinnen und Schüler an Ensemblespiel, Konzerte, Vorspiele und Wettbewerbe,
* fächerübergreifende Zusammenarbeit in einem engagierten Kollegium
* Mitwirkung an Kooperationsprojekten mit Kita, Schule und Bläserklassen und Musikvereinen
* Mitgestalten von Veranstaltungen der Musikschule und Vorbereitung auf Konzerte und Orchesterteilnahme
* Begabtenförderung
* Vorbereitung und Betreuung von Schülerinnen- und Schülervorspielen, Vorbereitung und Betreuung von Schülerinnen und Schüler bei Wettbewerben und Studienvorbereitung
* aktive Beteiligung am Musikschulleben in den beiden Trägergemeinden
Ferner laut Tarifvertrag insbesondere folgende Zusammenhangstätigkeiten:
* Vor- und Nachbereitung des Unterrichts (Vorbereitungszeiten)
* Abhaltung von Sprechstunden (fachliche und vertrauensvolle Beratung der Eltern)
* Teilnahme an Schulkonferenzen und Elternabenden,
* Teilnahme am Vorspiel der Schülerinnen und Schüler,
soweit dieses außerhalb des Unterrichts stattfindet,
* Mitwirkung an Veranstaltungen der Musikschule sowie Mitwirkung im Rahmen der Beteiligung der Musikschule an musikalischen Veranstaltungen (z.B. Orchesteraufführungen, Musikwochen und ähnliche Veranstaltungen), die der Arbeitgeber, einer seiner wirtschaftlichen Träger oder ein Dritter, dessen wirtschaftlicher Träger der Arbeitgeber ist, durchführt,
* Mitwirkung an Musikwettbewerben und ähnlichen Veranstaltungen
* Eine befristete Einstellung als kommunale/r Beschäftigte/r im öffentlichen Dienst mit Vergütung nach Entgeltgruppe 9b des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA).
* arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente der BVK Zusatzversorgung
für unsere im öffentlichen Dienst bei der Gemeinde beschäftigten Musikschullehrkräfte
* tarifliche Jahressonderzahlung
* Leistungsentgelt
* vermögenwirksame Leistungen
* Fahrtkostenerstattung
* Fortbildungen und Weiterbildungsmöglichkeiten
Vielseitige, spannende und abwechslungsreiche Unterrichtsmöglichkeiten mit guten Entfaltungsmöglichkeiten und Raum für Kreativität in einem engagierten, motivierten Team. Gemeinsam im Team können Sie das musikalische Leben an der Musikschule mitgestalten.