Gerichtsvollzieherin / Gerichtsvollzieher (m/w/d)
Die Position eines Gerichtsvollziehers ist eine fachkundige und verantwortungsvolle Aufgabe, die von der richterlichen Anordnung getragen wird. Der Gerichtsvollzieher hat die Treuepflicht gegenüber dem Gericht.
Ein wichtiger Aspekt ist:
* Befähigung
* Ausbildung
* Erfahrung
Weitere Einzelheiten:
* Keine Vollendung des 45. Lebensjahres zum Zeitpunkt der Übernahme in das Beamtenverhältnis
* Mittlerer Schulabschluss, ein qualifizierter beruflicher Bildungsabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss
* Förderliche juristische oder kaufmännische Vorausbildung und eine mindestens dreijährige Tätigkeit in diesem Beruf
* Für den Gerichtsvollzieherdienst erforderliche gesundheitliche Eignung
* Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
* Deutsche Staatsan gehörigkeit
Unsere Arbeit:
* Duale Ausbildung mit vollem Entgelt nach Entgeltgruppe 5 TV-L
* Abwechslungsreiche Tätigkeit mit freier Zeiteinteilung
* Spatere Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit beim Freistaat Bayern
* Besoldung aus der Besoldungsgruppe A 6 bzw. A 8 nach einjähriger Bewährung
* Attraktives Vergütungssystem neben der Besoldung
Unmittelbar vor der regulären Gerichtsvollzieherausbildung erfolgt eine sechsmonatige vorbereitende Ausbildung
Nach der Feststellung des erfolgreichen Abschlusses der vorbereitenden Ausbildung erfolgt die Zulassung zur Gerichtsvollzieherausbildung
Nach bestandener Gerichtsvollzieherprüfung erfolgt die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe spätestens zum 1. Juli 2028