Professur für Recht in der Sozialen Arbeit
Wir suchen einen erfahrengen Fachmann oder eine erfahrene Fachfrau, um unsere Hochschule als Professur für Recht in der Sozialen Arbeit zu verstärken.
**Zusammenfassung:**
Die Stelle ist ein wichtiger Bestandteil unseres Teams und beinhaltet die Vertretung des Faches Recht in den Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit. Der Kandidat oder die Kandidatin wird aufgefordert, Recht mit einem Schwerpunkt auf die Soziale Arbeit in Arbeitsfeldern mit Kindern und Jugendlichen (insbesondere SGB VIII und Jugendstrafrecht) sowie angrenzende Rechtsgebiete wie z.B. Familienrecht, Datenschutzrecht, Strafvollzugsrecht oder Sozialversicherungsrecht zu vermitteln.
**Verantwortlichkeiten:**
- Lehre im Bachelor- und Master-Studiengang Soziale Arbeit
- Forschung und Entwicklung neuer Konzepte im Bereich der Sozialen Arbeit
- Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung und Mitwirkung an der Weiterentwicklung von Studiengängen
**Voraussetzungen:**
- Abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften (mind. 6,5 Punkte im Durchschnitt beider Staatsexamina)
- Promotion
- Mindestens fünfjährige Berufserfahrung, davon drei Jahre außerhalb der Hochschule
- Bereitschaft zur Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung
- Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche bzw. einer anderen christlichen Kirche in Deutschland
**Mitgliedschaft in der Evangelischen Landeskirche in Baden**: Eine Übernahme in ein Kirchenbeamtenverhältnis ist möglich, sofern die kirchenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und eine Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche besteht.
**Wichtige Informationen:**
- Umfang der Lehrverpflichtung beträgt bei einer Professur in Vollzeit (100 %) 18 Semesterwochenstunden (SWS)
- Die Lehrverpflichtung reduziert sich im ersten Semester zur Einarbeitung entsprechend der gültigen Deputatsordnung um drei SWS.
- Die Berufung erfolgt durch den Evangelischen Oberkirchenrat Karlsruhe, die Ernennung zur*m Professor*in durch die Hochschule.