Die Polizei beim Deutschen Bundestag ist Teil der Bundestagsverwaltung. Mit ihren Polizeivollzugsbeamten (w/m/d) ist sie zuständig für einen reibungslosen Ablauf aller Sitzungen des Parlaments, seiner Gremien und von Veranstaltungen innerhalb der Liegenschaften des Deutschen Bundestages. Sie sorgt für den Schutz aller sich im Deutschen Bundestag aufhaltenden Personen. Die Ausbildung dauert 2 1⁄2 Jahre und wird bei der Bundespolizei (im Aus- und Fortbildungszentrum Neustrelitz) durchgeführt. Familienzuschlag abhängig vom Familienstand)
je nach Einsatz sind weitere Zulagen nach der Erschwerniszulagenverordnung möglich
vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten
Beförderungsmöglichkeiten bis zum Polizeihauptmeister (m/w/d) mit Zulage und die Chance, bei guten Leistungen und Fähigkeiten in den gehobenen Dienst aufzusteigen
Deutsche bzw. mindestens die mittlere Reife oder eine Berufsbildungsreife (früher: Hauptschulabschluss) und eine anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung (bei Abschluss in Kürze: Angabe des voraussichtlichen Abschlussdatums)
am Tag der Einstellung mindestens 16 Jahre alt und nicht älter als 27 Jahre (§ 5 Abs. 3, 4 BPolLV bleiben unberührt) oder bei einer abgeschlossenen Berufsausbildung und dreijähriger Berufserfahrung (beides muss gem. § 5 Abs. 5 BPolV laufbahnförderlich sein) nicht älter als 35 Jahre
Besitz der allgemeinen Fahrerlaubnis der Klasse B. Der Nachweis ist spätestens bis zum Abschluss der Laufbahnausbildung zu erbringen. Weitere Informationen zur Polizei des Deutschen Bundestages erhalten Sie unter