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Handwerkerhelferin / handwerkerhelfer und begleiterin / begleiter für drittfirmen (w/m/d)

Schöningen
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Begleiter
Inserat online seit: 20 Januar
Beschreibung

Die Direktion Berlin sucht für den Geschäftsbereich Facility Management Neubau (BEFN) am Arbeitsort Schöningen (Niedersachsen) zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen:


Handwerkerhelferin / Handwerkerhelfer und Begleiterin / Begleiter für Drittfirmen (w/m/d)

(Entgeltgruppe 3 TVöD Bund / Besoldungsgruppe A 3 BBesG, Kennung: BEFN119988, Stellen‑ID 1394836)

Die Einstellung erfolgt unbefristet.

© Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist die Immobilien­dienstleisterin des Bundes, die die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundes­behörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutschland mit über 7.000 Beschäftigten vertreten und kümmern uns um ein sehr breites und buntes Immobilien­portfolio sowie die ökologische Nutzung und Pflege von Naturflächen des Bundes. Für diese vielseitigen und verantwortungs­vollen Aufgaben suchen wir innovative Köpfe, die nachhaltig denken und handeln.

Unser Geschäftsbereich Facility Management baut, betreibt und bewirtschaftet ein komplexes Portfolio mit spannenden und vielseitigen Objekten – von den Ministerien in Berlin und Bonn über Bundesgerichte und Forschungs­einrichtungen bis zu den Gebäuden des Zolls, der Bundespolizei, der Bundeswehr oder der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW). Im Dialog mit unseren Kundinnen und Kunden gestalten wir den Weg zu einem klimaneutralen Immobilien­management.

Dafür brauchen wir Sie! Machen Sie mit uns BImA!

Für den Arbeitsplatz wird eine monatliche außertarifliche Zulage in Höhe von 150 Euro gewährt.

Der Fachbereich ist zuständig für die Betreuung von Sicherheits­behörden.


Was sind Ihre Aufgabenschwerpunkte?

* Begleitung von Drittfirmen auf Sicherheits­liegenschaften der Bundesanstalt in verschiedenen Gewerken
* Begleitung und Unterstützung verschiedener Gewerke des Teams, insbesondere bei gefahrgeneigter Arbeit, bei der die Anwesenheit einer zweiten Person unumgänglich ist
* Durchführung von einfachen handwerklichen Tätigkeiten in verschiedenen Gewerken, u. a.
o Ausführung von kleineren Instandsetzungs­arbeiten, z. B. kleinere Klempner­arbeiten, Schlosser­arbeiten
o Austausch und Ölen von Schlössern
o Einfetten und Gängigmachung von Schiebern und Hydranten
o Reinigung von Gully-Einsätzen und Kanälen
o sonstige handwerkliche Arbeiten, z. B. Beseitigung kleiner Mängel in den Büros im Zusammenhang mit der Gefährdungs­beurteilung
* Haus– und Hofarbeiten, u. a.
o Reinigung des Hofes, der Grünanlagen und der Wege
o Reinigung der Müll- und Containerplätze
o Durchführung von Gartenpflege­arbeiten
o ggf. Schnee- und Glätte­bekämpfung auf den Flächen vor und auf der Liegen­schaft während der Dienstzeit
* Transportarbeiten, u. a.
o Mithilfe beim Abfahren von Laub, Geäst und Unrat mit amtseigenen Fahrzeugen
o Transport von Verbrauchs­material
o Möbeltransporte


Was erwarten wir?


Fachkompetenzen:

* handwerkliche Kenntnisse und ein handwerkliches Geschick
* Berufserfahrung ist wünschenswert


Weiteres:

* selbstständige Arbeitsweise, Zuverlässigkeit, Engagement sowie die Fähigkeit, auch erhöhten Arbeitsanfall termingerecht zu bewältigen
* hohes Maß an Kommunikations- und Teamfähigkeit
* körperliche Belastbarkeit
* sicheres, höfliches und dienstleistungs­orientiertes Auftreten gegenüber Mieterinnen/ Mietern und Fremdfirmen


Besonderer Hinweis:

Voraussetzung für die Stellenbesetzung des Arbeitsplatzes ist die erfolgreiche erweiterte Sicherheits­überprüfung nach dem Sicherheits­überprüfungs­gesetz (SÜG), in die ggf. auch der/die Ehe‑ / Lebens­partner/in einbezogen wird. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich im Vorfeld Ihrer Bewerbung bspw. über das Bundesamt für Verfassungsschutz ().


Was bieten wir?

* Eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit mit allen Vorteilen einer großen öffentlichen Arbeitgeberin
* Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei der Arbeitszeit­gestaltung
* Möglichkeit der Anmietung einer Wohnung aus dem Bestand der Wohnungs­fürsorge des Bundes
* Berufliche Entwicklungs­möglichkeiten sowie umfangreiche Fortbildungs­angebote
* Betriebliche Altersversorgung
* Jahres­sonderzahlung nach den geltenden tariflichen Bestimmungen
* 30 Tage Urlaub im Kalenderjahr
* Kurse zur Gesundheits­förderung sowie Vorsorge­maßnahmen
* Verkehrsgünstige Lage mit den öffentlichen Verkehrs­mitteln in Berlin
* Zuschuss zum DeutschlandJobTicket (DJT)


Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann bewerben Sie sich online bis zum 22. Februar 2026 über die zentrale Bewerbungs­plattform INTERAMT unter der Stellen‑ID 1394836 .


Haben Sie noch Fragen?

Für Fragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen Frau Sturmat unter der Telefonnummer +49 30 3181‑1204 oder per E‑Mail ( bewerbung-berlin@bundesimmobilien.de ) gerne zur Verfügung.

Bei Fragen zum Aufgabenbereich wenden Sie sich bitte an Herrn Kahlo unter der Telefonnummer +49 30 3181‑3179 .

Weitere Informationen finden Sie auch unter .

Hinweise zum Datenschutz und zur Speicherung Ihrer Daten nach DSGVO im Zuge Ihrer Bewerbung bei der BImA finden Sie unter .


Hinweise:

Die Arbeitsplätze in der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sind grundsätzlich auch für Teilzeit­beschäftigung geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird für den jeweiligen Arbeitsplatz geprüft, ob den Teilzeit­wünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen des Arbeitsplatzes, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann.

Die Auswahl erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Bei gleicher Eignung werden Frauen nach dem Bundes­gleichstellungs­gesetz vorrangig berücksichtigt. Wir freuen uns besonders über Bewerbungen von schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen und stellen diese bei gleicher Eignung bevorzugt ein.

Die Bundesanstalt für Immobilien­aufgaben darf keine neuen Beamten­verhältnisse begründen. Die Übernahme von auf Lebenszeit verbeamteten Personen (statusgleich oder nächstniedrigere Besoldungsgruppe, aber ohne Laufbahn­wechsel) ist mit Zustimmung des Bundes­ministeriums der Finanzen (BMF) möglich.

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