Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ein moderner Dienstleister für die Betriebe der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft, des Gartenbaus und der Fischerei sowie ein verlässlicher Partner für das Land Niedersachsen mit rd. 2.500 Mitarbeitern und sucht eine/n
Berater/-in (m/w/d) für Einkommenskombination, Landfrauenarbeit, Garten, Dorf und Hofgrün
bei der Bezirksstelle Hannover
zum 01.10.2025.
Die Stellenbesetzung erfolgt zunächst befristet für zwei Jahre und in Vollzeit (z. Zt. 39,8 Stunden/Woche).
Eine unbefristete Weiterbeschäftigung ist unser Ziel.
Unser Stellenprofil:
Die angebotene Stelle befindet sich im Team Betrieb an der Bezirksstelle Hannover der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Derzeitig besteht dieses Team aus 9 Experten und Expertinnen in der landwirtschaftlichen und hauswirtschaftlichen Beratung mit unterschiedlichen Schwerpunkten.Das Dienstgebiet umfasst die Region Hannover und das Weserbergland mit den Landkreisen Schaumburg, Hameln-Pyrmont und Holzminden.
Zu ihren zukünftigen Aufgaben gehören:
* Beratung landwirtschaftlicher Betriebe mit dem Schwerpunkt Direktvermarktung (z.B. Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Marketingfragen, arbeits- und sozialrechtliche Auswirkungen
* Beratung und Betreuung der Kreisverbände Landfrauen Neustadt und Schaumburg
* Organisation und Durchführung von Weiterbildungsveranstaltungen, Workshops und Exkursionen
* Seminare und Qualifizierungsmaßnahmen in den Schwerpunkten Einkommenskombinationen, Lebensmittelhygiene und Garten-, Hof- und Dorfgrün
Die Stelle ist bewertet nach Entgeltgruppe 10 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Als Berater/in für Einkommenskombination im Team Betrieb an der Bezirksstelle Hannover erwartet Sie ein vielseitiges, spannendes Themenfeld, mit der Möglichkeit zur Entwicklung weiter Beratungsangebote bzw. unterstützen Sie aktiv Betriebe bei Umstellungsfragen. Sie kommen in ein motiviertes, erfahrendes Team, welche Sie gemeinsam einarbeiten wird.
Unser Angebot:
* abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeiten
* sechs Wochen Urlaub im Jahr
* Jahressonderzahlung sowie betriebliche Altersvorsorge
* flexible Arbeitszeitgestaltung durch das Jahresarbeitszeitkonto
* Möglichkeiten zur Nutzung des Homeoffice
* Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben
* sichere Bezahlung und krisensicherer Arbeitsplatz
* vielfältige Fort- und Weiterbildungsangebote und
* ein engagiertes zukunftszugewandtes Team
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage .
Hier finden Sie weitere gute Gründe für die Landwirtschaftskammer Niedersachsen als zukünftigen Arbeitgeber.
Erfahren Sie auch mehr über unsere Benefits .
Ihre fachliche Qualifikation:
Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor of science) der Fachrichtungen Oecotrophologie, Gartenbau oder Agrarwissenschaften (vorzugsweise mit ökonomischen Schwerpunkt).
Ein hohes Maß an sozialer Kompetenz, Entscheidungsfreude, Teamfähigkeit sowie einen sicheren und kompetenten Umgang in der Kommunikation mit den Betrieben und Verbänden wird vorausgesetzt.
Besondere Fähigkeiten und Kenntnisse:
Des Weiteren sind selbstbewusstes Auftreten, ein hoher Grad an Selbstständigkeit, gute EDV-Kenntnisse in gängigen MS-Office-Anwendungen sowie der Besitz des Führerscheins Klasse B Voraussetzung.
Die Betreuung von Kreisverbänden des Landfrauenverbandes erfordert die Bereitschaft an der Teilnahme von Abendveranstaltungen und ein gewisses Maß an Tätigkeiten im Außendienst.
Bewerbungen von Schwerbehinderten sind willkommen.
Sie fühlen sich durch unser Angebot angesprochen?
Dann würden wir Sie gerne kennenlernen!
Ende der Bewerbungsfrist: 29.06.2025
Für Vorabinformationen zum Aufgabengebiet wenden Sie sich bitte an:
Mareike Herbst, Telefon: 0511/4005-2466, E-Mail: mareike.herbst@lwk-niedersachsen.de
Zur Klärung personalrechtlicher Fragen wenden Sie sich bitte an:
Dagmar Jansen, Telefon: 0441/801-134, E-Mail: dagmar.jansen@lwk-niedersachsen.de
Wir bitten ausschließlich um Online-Bewerbungen. Bewerbungen per E-Mail oder in Papierform können nicht mehr berücksichtigt werden.