Die Stadt Steinheim sucht zum für den städtischen Bauhof eine/nArbeiter/in (m/w/d) für alle anfallenden ArbeitenHierbei handelt es sich um eine unbefristete Vollzeitstelle. Die Ausgestaltung des Arbeitsvertrages und die Vergütung richten sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).Beschreibung der Stelle:Arbeiten im Bereich Instandhaltung, Wartung und Reparatur der Fahrzeuge, Maschinen und Geräte,Durchführung des Winterdienstes,Pflege- und Unterhaltungsarbeiten im Bereich Straßen- und Grünanlagen, Straßenreinigung,Durchführung aller anfallenden Arbeiten. Wir bieten Ihnen:vielseitige und herausfordernde Aufgaben,interessanter, abwechslungsreicher Arbeitsplatz in Vollzeit,tarifgerechte Bezahlung entsprechend dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, inkl. Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt,einen unbefristeten Arbeitsvertrag und die Sicherheit des öffentlichen Dienstes,betriebliche Altersrente (Zusatzversorgung), vermögenswirksame Leistungen. Wir erwarten von Ihnen:eine abgeschlossene Ausbildung als KFZ-Mechatroniker/in oder als Land- / Baumaschinenmechaniker/in,die Bereitschaft zur Übernahme von Rufbereitschaften,überdurchschnittliches Engagement, Teamfähigkeit und Belastbarkeit,die Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten, sowie die Fähigkeit zu selbständiger Arbeit. Einstellungsvoraussetzung ist der Besitz eines Führerscheines der Klasse CE.Der Arbeitsplatz ist für Personen jeden Geschlechts gleichermaßen geeignet.Die Stadt Steinheim ist bestrebt, die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu fördern. Bewerbungen von geeigneten schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch, 11. Buch sind daher ausdrücklich erwünscht.Aussagekräftige Bewerbungen mit Lebenslauf, Ausbildungs- und Arbeitszeugnissen senden Sie bitte bis an die Stadt Steinheim, Der Bürgermeister, Fachbereich Zentrale Dienste, Postfach 13 63, 32835 Steinheim. Bei Bewerbungen per E-Mail beachten Sie bitte, dass nur PDF-Dateien bis zu einer maximalen Größe von 10 MB zugelassen werden.