Ihr Aufgabengebiet:
Die zu berufende Person soll das Gebiet der Bodenmechanik und des Grundbaus in Lehre und Forschung umfassend vertreten. Zusätzlich sind in der Lehre der Felsbau, der Tunnelbau, die Umweltgeotechnik, der Spezialtiefbau und die Anwendung numerischer Verfahren zu vertreten. Ein Laboratorium sowie eine Versuchshalle mit Grundausstattung und komplexen Versuchsständen für die Forschung und Lehre stehen zur Verfügung. Mit dem Großcomputertomographen steht eine einzigartige Methode zur Visualisierung von Bruchmechanismen in Boden und Fels zur Verfügung.
Unser Anforderungsprofil:
Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden neben entsprechender wissenschaftlicher Qualifikation besondere didaktische Fähigkeiten und Erfahrung in der Lehre erwartet. Die Lehre erfolgt vorrangig in den Studiengängen des Bauingenieurwesens.
Neben einer fachlich einschlägigen, qualifizierten Promotion der Bewerberinnen und Bewerber werden zusätzliche wissenschaftliche Leistungen im dargestellten Arbeitsgebiet vorausgesetzt. Darüber hinaus werden die erfolgreiche Einwerbung und Leitung innovativer, grundlagen- oder anwendungsorientierter Projekte oder adäquate berufspraktische Erfahrungen in der konstruktiven Gestaltung, den rechnerischen Nachweisen und der Umsetzung von geotechnischen Bauwerken vorausgesetzt, idealerweise beides. Die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit auch über Fachbereichsgrenzen hinweg sowie zur Mitarbeit in der Forschungsinitiative des Landes Rheinland-Pfalz mit dem Potenzialbereich „Bauen der Zukunft“ an der RPTU wird erwartet.
Erwünscht sind Bewerbungen von Persönlichkeiten, die auf dem Lehr- und Forschungsgebiet der Bodenmechanik und des Grundbaus national und international ausgewiesen sind. Erfahrungen im Bereich der energetischen Nutzung von Grundbaustrukturen sowie der Nutzung von digitalen Methoden und BIM in der Geotechnik wären wünschenswert.
Die Fähigkeit zur Durchführung von deutsch- und englischsprachigen Lehrveranstaltungen wird vorausgesetzt.
Das Land Rheinland-Pfalz und die RPTU vertreten ein Betreuungskonzept, bei dem eine hohe Präsenz der Lehrenden am Hochschulort erwartet wird. Neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen gelten die in § 49 des Hochschulgesetzes Rheinland-Pfalz geregelten Einstellungsvoraussetzungen.