Die Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung in Schleswig-Holstein (FHVD) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Fachbereich Allgemeine Verwaltung eine /einen
Hochschullehrerin / Hochschullehrer (m/w/d) für Verwaltungsinformatik (Wertigkeit bis BesGr. A 15 SH BesG / EG 15 TVöD-VKA, in Teil- oder Vollzeit, (Lehrverpflichtung Vollzeit: 18 LVS / Woche)Die hauptamtliche Lehrtätigkeit ist eine Tätigkeit vergleichbar der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt; Stellenwertigkeit: A 15 SHBesG bzw. EG 15 TVöD-VKA.
Es gelten gemäß 61 Hochschulgesetz Schleswig-Holstein (HSG) i. V. m. 30 Abs. 1 Satz 1 Ausbildungszentrumsgesetz (AZG) die für die Hochschullehrkräfte an Fachhochschulen üblichen Einstellungsvoraussetzungen.
Liegen die Voraussetzungen nach 61 Abs. 1, Abs. 4 S. 1 HSG vor, kann der Lehrkraft für die Dauer ihrer Verwendung auf Antrag das Recht verliehen werden, die Funktionsbezeichnung Professorin oder Professor zu führen.
Wir qualifizieren im interdisziplinären Studiengang Bachelor of Arts "Public Administration / Allgemeine Verwaltung- Studierende für eine Tätigkeit in der Landes- und Kommunalverwaltung. In Planung ist außerdem ein dualer Studiengang Bachelor of Science Verwaltungsinformatik. Unsere Hochschule ist Teil des Ausbildungszentrums für Verwaltung, der zentralen Bildungseinrichtung für die Aus-, Fort- und Weiterbildung des öffentlichen Dienstes in Schleswig-Holstein.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Hochschullehrerin / einen Hochschullehrer (m/w/d), die / der unseren Studierenden lebendig und methodisch vielfältig die Grundlagen der Verwaltungsinformatik vermittelt.
Wenn Sie bereit sind,
freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
Die Einstellungsvoraussetzungen:
Wir bieten eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit in Lehre und angewandter Forschung: Ihre Tätigkeit an unserer Hochschule kann hervorragend mit der Verwaltungspraxis in Schleswig-Holstein verbunden werden, so dass Sie wichtige Lebensbereiche in Schleswig-Holstein mitgestalten können. Unser in Küstennähe gelegener Campus bietet eine gute Infrastruktur, ist modern ausgestattet und liegt in unmittelbarer Nähe zum Wissenschaftsstandort Kiel. Beruf und Familie lassen sich durch zeit- und ortsflexibles Arbeiten (im Rahmen dienstlicher Anforderungen) sehr gut verbinden. Die Stelle ist gleichermaßen für Teilzeit geeignet. Zahlreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, das Jobticket und unser betriebliches Gesundheitsmanagement runden unser attraktives Angebot ab.
Das Ausbildungszentrum für Verwaltung (AZV) versteht sich als moderner und weltoffener Dienstherr. Wir begrüßen die Bewerbung unabhängig Ihres Alters, Ihres Geschlechts, Ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexuellen Identität.
Wir fördern die Gleichberechtigung der Geschlechter. Unterrepräsentierte Geschlechter in den ausgeschriebenen Bereichen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Wir setzen uns für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Daher werden schwerbehinderte Menschen und diesen Gleichgestellte bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Auf Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung bitte zusätzlich mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte) freuen wir uns bis zum
14. Juli 2026.
Auf das Einreichen von Lichtbildern bzw. Bewerbungsfotos bitten wir zu verzichten.
Bitte beachten Sie in Bezug auf die Verwendung von personenbezogenen Daten in Stellenbesetzungsverfahren unsere diesbezüglichen Datenschutzhinweise unter
Nähere Informationen sowie den Zugang zum Online-Bewerberportal finden Sie auf unserer Homepage unter
Für Rückfragen steht Ihnen die Dekanin des Fachbereichs Allgemeine Verwaltung, Frau Prof. Dr. Edna Rasch (, Tel. 0431 / - 223) gern zur Verfügung.
Fragen zur Bewerbung richten Sie bitte an den Personalbereich, Herr Yannik Jakubowski (, Tel. ).
Mit Übersendung der Bewerbung in elektronischer Form stimmen Sie gleichzeitig zu, dass die weitere Kommunikation per unverschlüsselten und unsignierten E-Mails erfolgen darf.