Der Landkreis Lüchow-Dannenberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Disponent/in (m/w/d) in der Rettungsleitstelle
einsatzbezogene Dokumentation,
Im Bereich Rettungsdienst: erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als Notfallsanitäter/in oder als berufserfahrene/r Rettungsassistent/in,
Im Bereich Feuerwehr: aktive Mitgliedschaft in einer Feuerwehr,
mindestens erfolgreich absolvierte Ausbildung zum/zur Gruppenführer/in in der Freiwilligen Feuerwehr mit mehrjähriger Einsatzerfahrung in dieser Funktion,
wünschenswert ist die erfolgreich absolvierte Ausbildung zum/zur Zugführer/in in der Freiwilligen Feuerwehr oder einer anderen Hilfsorganisation mit Einsatzerfahrung in dieser Funktion, die Bereitschaft zur Weiterbildung zum/zur Zugführer/in wird allerdings vorausgesetzt.
Im Bereich Rettungsleitstelle: wünschenswert ist ein erfolgreich absolvierter Leitstellenlehrgang. wünschenswert sind praktische Erfahrungen in der Leitstellentätigkeit (z. B. Einsatzerfahrung als Disponent/in, Leitstellenpraktika, etc.).
umfassende EDV-Kenntnisse,
Teilnahme am Wechselschichtbetrieb und Ableistung von Rufbereitschaft.
eine sehr interessante, abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Position in einem vielfältigen Arbeitsumfeld,
~ einen Arbeitsplatz mit guter technischer Ausstattung,
~ eine Jahressonderzahlung nach dem TVöD (VKA),
~ vielfältige und zielgerichtete Fortbildungsmöglichkeiten,
~ Dienstradleasing,
~ 30 Tage Jahresurlaub und die Möglichkeit, Arbeitszeitguthaben flexibel durch Freizeitausgleich abzubauen,
~ Dieses Siegel zeichnet familienfreundliche Unternehmen in Nordostniedersachsen aus.
Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 9a des TVöD (VKA) bewertet.
Die Stelle ist befristet als Krankheitsvertretung in Vollzeit mit einer regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Wochenstunden zu besetzen.
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung über unser Online-Bewerbungsportal bis zum 10.05.2026. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Bewerbungen von Schwerbehinderten oder Gleichgestellten im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX besonders berücksichtigt.