Berufskrankheiten (phoenics.-Kategorie 2) zu bearbeiten, insbesondere
* die versicherungsrechtlichen, medizinischen und arbeitstechnischen Voraussetzungen einer Berufskrankheit zu prüfen und zu beurteilen,
* Feststellungen zur Entscheidung über Leistungsansprüche zu treffen und die dazu notwendigen Verwaltungsakte zu erstellen
und dabei mit Versicherten, Mitgliedsbetrieben, Ärzten und anderen Sozialleistungsträgern zu kommunizieren.