An meinem Lehrstuhl ist zum oder zu einem späteren Zeitpunkt eine
wissenschaftliche Hilfskraftstelle (w/m/d) mit 45 Stunden pro Monat
zu besetzen. Die Beschäftigung ist zunächst auf eine Dauer von zwei Jahren angelegt. Gelegenheit zur Promotion wird gegeben.
Einstellungsvoraussetzungen : 1. Juristische Prüfung mit möglichst überdurchschnittlichem Erfolg (mindestens vollbefriedigend), gute Fremdsprachenkenntnisse (Englisch, Französisch oder eine andere europäische Sprache) sind erwünscht sowie der sichere Umgang mit dem PC (Textverarbeitung, E-Mail, Internet) werden erwartet. Interesse am Öffentlichen Recht.
Tätigkeitsprofil: Die Aufgabenbereiche umfassen die Mitarbeit in Forschung und Lehre auf den Gebieten der Professur (s. dazu ), z. B. sorgfältiges Recherchieren für aktuelle Publikationen der Lehrstuhlinhaberin. Ferner besteht eine Lehrverpflichtung von 2 SWS (1 Begleitkolleg).
Die Universität Göttingen strebt in den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen nachdrücklich zur Bewerbung auf. Sie versteht sich zudem als familienfreundliche Hochschule und fördert die Vereinbarkeit von Wissenschaft/Beruf und Familie. Der beruflichen Teilhabe von schwerbehinderten Beschäftigten sieht sich die Universität in besondere Weise verpflichtet und begrüßt deshalb Bewerbungen schwerbehinderter Menschen. Bei gleicher Qualifikation erhalten Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung den Vorzug. Eine Behinderung bzw. Gleichstellung ist zur Wahrung der Interessen bereits in die Bewerbung aufzunehmen.
Bitte reichen Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit allen wichtigen Unterlagen (einschließlich einer wissenschaftlichen Arbeit) bis zum Auskunft erteilt Frau Nomikos, E-Mail: .
Hinweis:
Wir weisen darauf hin, dass die Einreichung der Bewerbung eine datenschutzrechtliche Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Bewerbungsdaten durch uns darstellt. Näheres zur Rechtsgrundlage und Datenverwendung finden Sie im Hinweisblatt zur Datenschutzverordnung (DSGVO)
Reichen Sie bitte die Bewerbungsunterlagen nur in Kopie ein. Die Unterlagen werden nach einer Aufbewahrungsfrist von drei Monaten nach Abschluss des Verfahrens an Sie zurückgesandt bzw. im Falle einer elektronischen Bewerbung gelöscht.
Reise- und Bewerbungskosten können nicht erstattet oder übernommen werden.