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Stellenangebot hauptsachbearbeitung wohnungsamt bei berliner verwaltung - berlin.de

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Berliner Verwaltung
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Inserat online seit: 19 Juli
Beschreibung

Unser Amt für Bürgerdienste besteht aus den Fachbereichen Bürgeramt, Standesamt, Wohnungsamt sowie Bezirkswahlamt und Zentrale Dienste. Wir sind eine zentrale Anlaufstelle für zahlreiche Anliegen der Spandauerinnen und Spandauer und somit an vielen wichtigen Lebensthemen der Menschen im Bezirk beteiligt. Wir gestalten die Heimat von über 257.000 Menschen für mehr Lebensqualität. Im Wohnungsamt werden Anträge zu verschiedenen Themen wie Wohngeld, Bildung und Teilhabe, Wohnberechtigungsschein (WBS) und Zweckentfremdung von Wohnraum bearbeitet. Wenn auch Sie mitgestalten möchten, dann kommen Sie in unser Team vom Bezirksamt Spandau! Die Bezirksamt Spandau von Berlin, Amt für Bürgerdienste, Fachbereich Wohnen sucht ab dem 01.09.2025, unbefristet, Personal (m/w/d) für das Aufgabengebiet als KENNZIFFER 216/2025 ARBEITSZEIT Tarif : Vollzeit mit 39,4 WoStd., Teilzeit möglich IHR AUFGABENGEBIET Bearbeitung und abschließende Entscheidung von Erst-, Wiederholungs- und Änderungsanträgen in schwierigen Einzelfällen Erste Ansprechperson für die Sachbearbeitenden bei der Klärung fachlicher Fragen Prüfen der Antragserfordernisse und Antragsberechtigung sowie der Antragsunterlagen, ggfs. Anforderung fehlender Unterlagen, Wiedervorlage Miet- und Lastenberechnung sowie Erteilen von Wohngeldbescheiden Aufhebung bzw. Rücknahme von Miet- und Lastenzuschussbescheiden Kontrollaufgaben im Rahmen des Datenabgleichs nach § 33 WoGG Gegenprüfung von bearbeiteten Wohngeldanträgen anderer Sachbearbeiter Bearbeitung und abschließende Entscheidung von Aufhebungsbescheiden nach § 45 SGB X in schwierigen Einzelfällen Rückforderung zu Unrecht erbrachter Leistungen oder Überzahlungen Überwachung der Zahlungseingänge und Erfassen der Zahlungseingänge in DiWo Bearbeitung von Anträgen nach § 44 SGB X (Überprüfungsantrag) bzw. Entscheidung über von Amts wegen festgestellte und nach § 44 SGB X zu beurteilende Vorgänge Alleinige und abschließende Bearbeitung von Bußgeldverfahren im Wohngeldrecht Statistische Erfassung und monatsweise Auswertung, Datenaustausch mit der zuständigen Senatsverwaltung. Prüfen und ggf. Einleiten ob eine Ordnungswidrigkeit nach § 37 WoGG vorliegt. Bewertung der Schwere des Verstoßes nach pflichtgemäßem Ermessen und der einschlägigen Vorschriften (Erstverstoß, Folgevergehen, Vorsatz oder Leichtfertigkeit) Mitarbeit bei der Beantragung eines Durchsuchungsbeschlusses (eines Wohnraumes oder zur Sicherstellung von Beweismaterial) beim Amtsgericht Vertretung vor dem Amtsgericht Widerspruchsbearbeitung (Wohngeld, Erlasse und Bußgelder): Abhilfen und Rückweisungen Im Bedarfsfall: Mitarbeit bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen Eine zusätzliche Beschreibung können Sie dem Anforderungsprofil unter "weitere Informationen" entnehmen. IHR PROFIL/ FORMALE VORAUSSETZUNGEN (Bitte beachten Sie, dass diese zwingend sind) abgeschlossener Bachelor- oder Diplomstudiengang in einer der folgenden Fachrichtungen: Diplom-Verwaltungswirt/in Öffentliche Verwaltung Public Management, Public und Nonprofit-Management, Verwaltung und Recht Bachelor of Arts Öffentliche Verwaltung oder Abgeschlossener Verwaltungslehrgangs II mit geprüftem/r Verwaltungsfachwirt/in oder abgeschlossene Berufsausbildung zur/ zum: Verwaltungsfachangestellten oder Kauffrau/-mann für Büromanagement oder Fachangestellte/r bzw. Kauffrau/-mann für Bürokommunikation oder Bürokauffrau/-mann mit mindestens 3-jähriger praktischer Berufserfahrung im allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienst. wünschenswert : mehrjährige (mind. 2 Jahre) Berufserfahrung in der Sachbearbeitung Wohngeld und BuT verhandlungssichere Kenntnisse der deutschen Sprache entsprechend der Stufe C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen. ANSPRECHPERSONEN Rund um das Bewerbungsverfahren Frau Rabe ◼ Personalverantwortliche ◼ (030) 90279-7510 Rund um das Aufgabengebiet Herr Aßmann ◼ Fachbereichsleiter Wohnen ◼ (030) 90279-2360 ERFORDERLICHE BEWERBUNGSUNTERLAGEN 1. Bewerbungsanschreiben (mit vollständiger Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) 2. Lebenslauf (tabellarisch und lückenlos) 3. Nachweis über die geforderte Qualifikation 4. Aktuelles Arbeitszeugnis bzw. aktuelle dienstliche Beurteilung 5. ggf. unterschriebene Einverständniserklärung zur Personalakteneinsicht Bitte beachten Sie, dass in der Regel erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist Ihre Unterlagen geprüft und ausgewertet werden. Sollte Ihnen keine aktuelle Beurteilung bzw. kein aktuelles Zwischen- oder Arbeitszeugnis vorliegen, bitten wir Sie dieses zu beantragen und in Ihrem Bewerbungsschreiben darauf hinzuweisen. Bewerbende, die bereits im öffentlichen Dienst tätig waren/sind, fügen zudem bitte eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte bei. Bitte beachten Sie, dass nur Bewerbungen mit vollständig vorliegenden Unterlagen berücksichtigt werden können. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bei ausländischen Bildungsabschlüssen wird um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss gebeten. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). HINWEISE Bewerbungen von schwerbehinderten bzw. ihnen gleichgestellten Menschen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei gleichwertiger Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) bevorzugt berücksichtigt. Bitte entsprechenden Nachweis beifügen. Bewerbungen von Personen mit Migrationsgeschichte, die die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, sind ausdrücklich erwünscht. Über Ihre Bewerbung freuen wir uns unabhängig von Ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, Ihrem Alter, Ihrer Weltanschauung, geschlechtlichen Orientierung und Lebensform. Im Rahmen dieser Stellenbesetzung kann es zu einem mehrstufigen Auswahlverfahren kommen. Wir weisen darauf hin, dass die weitere Kontaktaufnahme im Bewerberverfahren per E-Mail bzw. telefonisch erfolgt. Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung entstehen (Porto, Fahrtkosten o.ä.), können leider nicht erstattet werden. Bitte beachten Sie unsere Informationen zum Datenschutz. BEI UNS KARRIERE MACHEN -> WWW.SPANDAU.DE BEI FRAGEN -> FAQS

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