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Notfallsanitäter/-in (m/w/d) mit anschließender laufbahnausbildung zum/zur brandmeister/-in (m/w/d)

Dresden
Landeshauptstadt Dresden
Notfallsanitäter
Inserat online seit: Veröffentlicht vor 14 Std.
Beschreibung

Die Landeshauptstadt Dresden ist eine von hoher Lebensqualität und kultureller Vielfalt geprägte Großstadt. In Dresden mit ca Einwohnerinnen und Einwohnern lässt es sich nicht nur hervorragend leben und wohnen, sondern auch arbeiten. Als Arbeitgeber bietet die Landeshauptstadt Dresden ein breites Spektrum unterschiedlicher Einsatzgebiete und persönlicher Entfaltungsmöglichkeiten. Die Aufgaben sind vielseitig, jeden Tag gilt es, an der Gestaltung der Stadt und ihrer zahlreichen bürgerschaftlichen Anliegen mitzuwirken.Das Brand- und Katastrophenschutzamt ist für die Sicherstellung des abwehrenden und des vorbeugenden Brandschutzes, des Rettungsdienstes sowie für den Betrieb der Integrierten Regionalleitstelle (Notruf 112) in der Landeshauptstadt Dresden zuständig. Darüber hinaus übernehmen wir wichtige Aufgaben im Zivil- und Katastrophenschutz.Wir suchen für September 2026 zehnAuszubildende zum/zur Notfallsanitäter/-in (m/w/d) mit anschließender Laufbahnausbildung zum/zur Brandmeister/-in (m/w/d)Chiffre: AF3726Bewerbung bis: 15. November 2025Arbeitszeit: VollzeitEntgelt- oder Besoldungsgruppe: Ausbildungsvergütung nach TVAöD – besonderer Teil Pflege für die Dauer des Abschnittes Notfallsanitäter/-in, anschließend Anwärterbezüge entsprechend SächsBesG zuzüglich Anwärtersonderzuschlag für Notfallsanitäter/-innenStandorte: Feuer- und Rettungswachen der Landeshauptstadt Dresden sowie externe Bildungseinrichtungen und KrankenhäuserDie Ausbildung gliedert sich in zwei Teile. Im ersten Teil absolvieren Sie die dreijährige Ausbildung zum/zur Notfallsanitäter/-in. Nach erfolgreichem Abschluss erfolgt bei persönlicher und gesundheitlicher Eignung eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf, in welchem Sie in zwei Jahren die Ausbildung zum/zur Brandmeister/-in absolvieren.Grundlagen für diese Kombinationsausbildung sind:das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) in der Fassung vom 19. Juli 2023 mit den dazu erlassenen Ausführungsverordnungen, insbesondere der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV) vom 7. Juni 2023 in den jeweils geltenden Fassungen unddie Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen der Fachrichtung Feuerwehr vom 7. März 2022 (Sächsische Feuerwehrausbildungs- und Prüfungsverordnung).Diese Aufgaben erwarten SieDie Berufsfeuerwehr der Landeshauptstadt Dresden besetzt eine Vielzahl an Fahrzeugen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes mit Beschäftigten des feuerwehrtechnischen Dienstes der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsebene, um bei Notfällen hochwertig und zuverlässig Hilfe leisten zu können. Diesbezüglich ist es erforderlich, dass hoch qualifiziertes Personal für den Feuerwehr- und Rettungsdienst zu Verfügung steht. Sie erhalten damit die Möglichkeit, nach der erfolgreich absolvierten Kombinationsausbildung ein fester Bestandteil im #TeamFeuerwehrDresden zu werden.Als Brandmeister/-in mit Notfallsanitäterqualifikationwirken Sie bei den abwechslungsreichen, spannenden und herausfordernden Aufgaben der Brandbekämpfung, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes mit,führen den Einsatz eines Rettungstransport- oder Krankentransportwagens,bewerten, erfassen und erkennen Sie Notfall- und Gefahrensituationen bei Menschen,versorgen Sie Patienten/Patientinnen eigenständig bis zum Eintreffen des Notarztes/der Notärztin oder bis in die Klinik.Was wir Ihnen bietenSie sind auf der Suche nach einer Tätigkeit mit Perspektive in Dresden? Dann sind Sie bei uns genau richtig Beschäftigte der Landeshauptstadt Dresden profitieren von zahlreichen Vorteilen und Möglichkeiten.Freuen Sie sich auf...eine überaus spannende, herausfordernde und abwechslungsreiche Ausbildungein leistungsstarkes und hoch motiviertes Team, welches sich engagiert, um notleidenden Bürgern und Bürgerinnen zu helfenJahressonderzahlung und betriebliche Altersvorsorge während der Notfallsanitäterausbildungvermögenswirksame Leistungen30 Tage Erholungsurlaub bei einer 5-Tage-Woche im Kalenderjahrumfangreiches Qualifizierungsangebot für fachliche sowie persönliche WeiterentwicklungVergünstigungen im Personennahverkehr (Job-Ticket, auch als Deutschlandticket)Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben (z. B. durch abgestimmte Dienstplanung)Das bringen Sie mitfreundliches, sicheres Auftretenkommunikative und kooperative FähigkeitenEinfühlungsvermögen im Umgang mit Patienten, Angehörigen und KollegenBereitschaft zum Schichtdienst, auch an Wochenenden und FeiertagenEinsatzbereitschaft und Motivation, Teamfähigkeit und persönliches Engagementhohe psychische und physische Leistungsbereitschaft sowie BelastbarkeitFür eine Ausbildung kann zugelassen werden, wereinen geeigneten Bildungsabschluss wie folgt nachweist:Realschulabschluss,Abschluss einer Hauptschule und eine für die Verwendung in der Feuerwehr förderliche abgeschlossene Berufsausbildung odereinen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand,das 18. Lebensjahr zum geplanten Praktikumsbeginn am 1. Oktober 2026 vollendet unddas 28. Lebensjahr zum Ausbildungsbeginn noch nicht vollendet hat (Ausnahme bei Soldaten auf Zeit mit einem Dienstverhältnis von mindestens 12 Jahren möglich)mindestens 165 cm groß ist,über ein betriebs- und amtsärztliches Gutachten der prognostizierten gesundheitlichen und körperlichen Eignung für den feuerwehrtechnischen Einsatzdienst verfügt (bitte Informationsblatt beachten),ein nach dem 1. Januar 2025 ausgestelltes Deutsches Sportabzeichen mindestens in Silber nachweist,über gute Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verfügt (deutsches Sprachniveau B2)aufgrund eines Auswahlverfahrens insbesondere in den Bereichen Sport, Höhentauglichkeit sowie mündlicher und schriftlicher Ausdrucksweise und seiner charakterlichen, geistigen und körperlichen Fähigkeiten geeignet erscheint (bitte Erklärungsbogen "Äußeres Erscheinungsbild – Tätowierungen" beachten),bis zur Übernahme in die Brandmeisterausbildungdie persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 Beamtenstatusgesetzes und nach § 4 des Sächsischen Beamtengesetzes erfüllt,betriebs- und amtsärztliches Gutachten der gesundheitlichen und körperlichen Eignung für den feuerwehrtechnischen Einsatzdienst verfügt undden Führerschein Klasse B sowie die Bereitschaft zum Führen eines Kfz besitzt.Darüber hinaus müssen Sie für die Tätigkeit als Notfallsanitäter/-in die Standardschutzimpfungen, Impfungen gegen Hepatitis A und B, eine Immunität gegen Masern sowie weitere zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns rechtlich vorgeschriebene Impfungen nachweisen. Einschränkungen des geforderten Impfschutzes (medizinische Kontraindikation) und der Nachweis der Impfungen werden im Rahmen der betriebsärztlichen Untersuchung geprüft.Wünschenswert ist zusätzlich:der Besitz eines Führerscheins Klasse CMehrsprachigkeitVon den Bewerbenden wird nach der Ausbildung zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Dienstgeschäfte die Wohnortnähe zur Landeshauptstadt Dresden erwartet.Wir sind überzeugt, dass Vielfalt und Chancengleichheit entscheidend für unseren Erfolg sind. Daher möchten wir insbesondere Frauen dazu ermutigen, sich auf die Ausbildung zu bewerben.Wir wertschätzen Vielfalt und möchten, dass unsere Beschäftigten die Stadtgesellschaft widerspiegeln. Wir begrüßen alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung sowie sexueller Orientierung und Identität.Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung Senden Sie uns Ihre vollständigen Unterlagen online über zu. Aus Sicherheitsgründen können nur Anhänge im PDF-Format angenommen werden. Zum Zeitpunkt der Bewerbung fehlende Unterlagen können bis spätestens 1. März 2026 nachgereicht werden.Alle Informationen rund um das Auswahl- und Bewerbungsverfahren, zum Ausbildungsverlauf, wichtige Tipps und Hinweise zur Vorbereitung für das Auswahlverfahren sowie zum Angebot eines Jobtalks, bei dem sich Interessierte informieren und Fragen stellen können, finden Sie unter Mit der Abgabe der Bewerbung willigen Sie der Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens ein. Detaillierte Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie den Umgang mit den übersandten Unterlagen finden Sie unter: Ihre AnsprechpersonenHerr SandnerTel Herr SchäferTel Sie haben noch nicht die passende Stelle gefunden?Gerne informieren wir Sie über neu veröffentlichte freie Stellen der Landeshauptstadt Dresden in unserem Newsletter. Jetzt abonnieren unter Informationsblatt (für Stellenausschreibungen)über wesentliche gesundheitliche Anforderungen und mögliche Ausschlusskriterien im Vorfeld zu Ihrer Bewerbung in den feuerwehrtechnischen EinsatzdienstGesundheitliche Anforderungen:kein Übergewicht (BMI über 27,5 kg/m2) bzw. Untergewicht (BMI unter 18 kg/m2).Körpergröße zwischen 1,65 m und 1,95 mkeine Funktionsbehinderungen oder Bewegungseinschränkungen, die das Laufen, Stehen, Sitzen oder Schreiben beeinflussenausreichendes Sehvermögen auch ohne Sehhilfe (Brille/Kontaktlinse: optimale Korrektur darf +/-3 Dioptrien - im sphärischen Äquivalent - nicht überschreiten), die unkorrigierte Sehschäfte darf 0,3 / 0,3 nicht unterschreiben, keine Rotschwächeleistungsfähiges Herz-Kreislaufsystem (da die Anforderungen an die Ausdauerleistungsfähigkeit besonders hoch sind, wird jede/er Bewerberin/er ausdrücklich empfohlen, sich mit Hilfe eines regelmäßigen Ausdauertrainings auf den Kreislauffunktionstest vorzubereiten)saniertes, kariesfreies Gebiss. Kein herausnehmbarer Zahnersatz (Teil- oder Totalprothesen), abgeschlossene kieferorthopädische Behandlungausreichender Masernschutz vorliegend (Nachweis Impfausweis)Ausschlussgründe können insbesondere sein:Bandscheibenvorfall, Zustand nach Bandscheibenoperationenausgeprägte Formveränderung der Wirbelsäule (Skoliose, starkes Hohlkreuz, Rundrücken)WirbelgleitenAugenlaseroperationen in den letzten 12 Monaten und Tragen von Kontaktlinsen (Ausgangsbefund vor OP nicht mehr als -5,0 bzw. +3,0 Dioptrien im sphärischen Äquivalent)Allergien mit erforderlicher Dauermedikation oder Notwendigkeit zum Mitführen eines Notfallsets (z. B. Wespengiftallergie)chronisch-rezidivierende Hauterkrankungen, z. B. Schuppenflechte, Neurodermitischronisch-rezidivierende Lungen- und Atemwegserkrankungen z. B. Asthma bronchiale, hyperreagibles Bronchialsystemchronisch-rezidivierende Darmerkrankungen z. B. Colitis ulcerosa, Morbus CrohnHernien im Leistenbereich, Zwerchfell oder Bauchdecke (bei Zustand nach Operationen, wenn hierdurch Belastungseinschränkungen gegeben sind, aktueller chirurgischer Befund erforderlich)chronische Erkrankungen der Nieren/HarnwegeZustand nach Herzinfarkt und/oder Operationen am Herzen und an BlutgefäßenBluthochdruckchronische Infektionen z. B. Hepatitis B und CBlutgerinnungsstörungenchronische Erkrankungen des zentralen Nervensystems z.B. Krampfanfälle, MigräneStörungen des Gehör-, Gleichgewichts- oder GeruchssinnesZuckererkrankungen (Diabetes mellitus)schwerwiegende Erkrankungen des Immunsystems, Autoimmunerkrankungen z. B. RheumaSprachfehler, die die Kommunikation beeinträchtigenSelbsttötungsversuchePsychische Erkrankungen (Depression, Schizophrenie, ausgeprägte Persönlichkeitsstörungen, Angsterkrankungen, Zwangsstörungen)Suchterkrankungen (auch nichtstoffliche, z. B. Spielsucht, Internetsucht)Erkrankungen/ Verletzungen, die zu vorzeitiger Gelenkabnutzung führenhabituelle Gelenkluxationen, ausgeprägte Überbeweglichkeit der Gelenke, ausgeprägte BindegewebsschwächeKreuzbandschäden der Kniegelenkebei Zustand nach operativen Eingriffen an Gelenken ist ein aktueller orthopädischer oder unfallchirurgischer Befund erforderlichKrebserkrankungen, auch nach erfolgreicher TherapieZur Beachtung nach Laser-OPBitte suchen Sie vor der nächsten Untersuchung zur Verbeamtungstauglichkeit einen Augenarzt auf.Bei diesem Augenarzt darf es sich nicht um den Arzt handeln, welcher Sie operiert/gelasert hat und die Untersuchung darf frühestens zwölf Monate nach dem Eingriff vorgenommen werden. Sie sollte einen Sehtest ohne und ggf. mit Korrektur, den Ausschluss von Narben, den Ausschluss von erhöhter Blendempfindlichkeit und die Bestimmung der Resthornhautdicke mit abschließender Aussage zum OP-Ergebnis enthalten. Diese Befunde sind zur amtsärztlichen Untersuchung vorzulegen.Erklärungsbogen (erst bei der amtsärztlichen Einstellungsuntersuchung auszufüllen)zur amtsärztlichen Untersuchung von Bewerbern (m/w/d) für den feuerwehrtechnischen Einsatzdienst in Hinsicht auf das äußere Erscheinungsbild - TätowierungenAngaben Bewerber:Name, Vorname: ________________________________geb. am: ________________________________Tätowierungen: ja/neinVorgehensweise, wenn die Beantwortung mit ja erfolgt:Aushändigung der Fotos inklusive Bedeutung der vorhandenen Tätowierungen an den Amtsarzt ggf. NachreichungAnzahl Tätowierungen: ___Bestätigung Amtsarzt, dass Tätowierungen mit Körper des Bewerbers übereinstimmen:___________________________Datum, Unterschrift Amtsarzt

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