Und den Verkehr von morgen natürlich. Eins, das einfach nachhaltig und nachhaltig einfach ist. Mit einem großartigen Team aus Menschen unterschiedlichster Herkunft und einem gemeinsamen Ziel: Köln und den Klimaschutz nach vorne bringen.
Als Fahrgastmanager*in bist du das Gesicht der KVB. Gleichzeitig sorgst du im Team für Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit, prüfst Fahrausweise und handelst in Konflikt oder Notfallsituationen.
Dabei informierst du über Tarife, Streckenführungen und KVB-Produkte und gehst proaktiv auf die Fahrgäste zu
Fahrgastsicherheit: In deiner Position als Fahrgastmanager*in sorgst du an den Haltestellen sowie in unseren Stadtbahnen und Bussen für Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit. In Notfällen ergreifst du die notwendigen Maßnahmen, bei Bedarf auch mit Unterstützung der Polizei. Flexibilität & Mobilität: Du besitzt den Führerschein der Klasse B. Vollschicht- und Wochenendarbeit sowie ein bewegungsreicher Arbeitsalltag stellen für dich kein Problem dar, ebenso wie deine Bereitschaft auch bei Großveranstaltungen in Köln deinen Dienst zu leisten. Sprachkenntnisse: Du verfügst über gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift und bringst idealerweise Grundkenntnisse in einer Fremdsprache mit. Während deiner gesamten Einarbeitung steht dir ein Kollege aus dem Team als fester Ansprechpartner zur Verfügung.
• Im #TeamHerzschlag hast du die Möglichkeit, dich von Anfang aktiv miteinzubringen, neue Ideen zu entwickeln und dich auf deiner neuen Stelle zu entfalten. Attraktive Konditionen Unbefristete Beschäftigung, Bezahlung nach Tarifvertrag (TV-N), tarifliche Gehaltssteigerungen und Zulagen, Jahressonderzahlungen, steuerbegünstigte Entgeltumwandlung und betriebliche Altersvorsorge
Work-Life-Balance 30 Tage Urlaub zzgl. Woche, betriebliche Gesundheitsvorsorge, Betriebsarzt, Sozialberatung und Möglichkeit auf einen KVB-Kitaplatz
Weitere Pluspunkte Fahrrad-Leasing, partnerschaftliche Unternehmenskultur, Vermittlung von bezahlbarem Wohnraum nach Verfügbarkeit und Jobticket (Deutschlandticket)
Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerber*innen werden zur Wahrung ihrer Rechte nach dem IX. Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerber*innen werden zur Wahrung ihrer Rechte nach dem IX.