Das bringst Du mit
Erste Berufserfahrung als Hilfskraft in der Hauswirtschaft
Erfahrung im Umgang mit Menschen mit geistiger Behinderung von Vorteil
Erweitertes Führungszeugnis ohne Einträge
Belehrung nach IfSG § 43 durch das Gesundheitsamt
Zuverlässigkeit und Flexibilität
Gute Umgangsformen
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