Der Landkreis Zwickau ist einer der stärksten Wirtschaftsstandorte in den neuen Bundesländern. Aufgrund seiner landschaftlichen Vielfalt und seines kulturellen Erbes ist er einer der attraktivsten Lebensräume in Sachsen. Seine breit aufgestellte Bildungslandschaft garantiert eine durchgängige Betreuung und Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen.
Unsere moderne, dienstleistungsorientierte und familienfreundliche Landkreisverwaltung ist Dienstleister für rund 310.000 Bürgerinnen und Bürger sowie 14.000 Unternehmen und freut sich auf Ihre Mitarbeit!
Das Landratsamt Zwickau sucht für den derzeitigen Standort Zwickau
eine/einen
Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Asyl Aufenthaltstitel Ukraineflüchtlinge (w, m, d)
unter der Kennziffer
198/2025/DIII
im
Dezernat Ordnung, Umwelt, Verbraucherschutz
für das
Ordnungsamt
in
Vollzeit - mit 39 Wochenstunden; Teilzeit möglich
Stellenbewertung
Entgeltgruppe 5 TVöD-VKA
Beschäftigungsdauer
befristet 4. März 2027
Beschäftigungsbeginn
1. Januar 2026
Ihr Aufgabengebiet:
* Ihre Hauptaufgabe besteht in der Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung bzw. Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen nach § 24 Aufenthaltsgesetz für Ukraineflüchtlinge. Das beinhaltet:
o Informations- und Auskunftserteilung, Beratung der betroffenen Ausländer, Anforderung prüfungsrelevanter Unterlagen
o Erfassung der biometrischen Daten
o Ausstellung Fiktionsbescheinigung mit Nebenbestimmungen
o Prüfung des Antrages und notwendige Nebenbestimmungen
o Bei Positiventscheidung: Fertigung Bescheid und Vorbereitung des eAT
o Bei Negativentscheidung: Abgabe an den Mitarbeiter mit besonderen Aufgaben Asyl mit Bericht über Entscheidungsgründe
o Information über Erteilung oder Ablehnung an zu beteiligende Behörden,
o Prüfung des Erlöschens, des Widerrufs und der Rücknahme sowie ggf. Abgabe an den Mitarbeiter mit besonderen Aufgaben Asyl mit Bericht über Entscheidungsgründe
* Darüber hinaus sind Sie verantwortlich für die Bearbeitung von Anträgen auf Änderung von Nebenbestimmungen in Aufenthaltserlaubnissen (Wohnsitzauflage).
* Die Bearbeitung von Anträgen auf Ausstellung eines Ausweisersatzes oder Passersatzes ist ebenfalls Teil der Aufgabe.
Unsere Erwartungen:
* Zugangsvoraussetzung für diese Stelle ist eine der folgenden Qualifikationen:
o eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten
o eine Ausbildung im allgemeinen mittleren Verwaltungsdienst
o eine Qualifizierung zum Kommunalfachangestellten (Angestellten-Lehrgang I)
o eine abgeschlossene dreijährige Ausbildung zum Kaufmann für Büromanagement (öD mit DBU-Ausbildung)
o eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten, Steuerfachangestellten oder Justizfachangestellten
* oder eine erfolgreich abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz im rechtsanwendenden Bereich wie Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter
* oder hilfsweise eine erfolgreich abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz mit Erfahrung im öffentlichen Dienst.
* Wir erwarten anwendungsbereite Rechtskenntnisse im aufgabenbezogenen Rechtsgebiet.
* sie bringen Engagement, Belastbarkeit sowie Team- und Kommunikationsfähigkeit mit.
* Erforderlich für die Aufgabenerfüllung sind sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mind. Niveau C1).
* Darüber hinaus sind gute Fremdsprachenkenntnisse von Vorteil (insbesondere Russisch bzw. Ukrainisch).
* Ein sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Programmen setzen wir voraus.
* Ein Pkw-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des Privat-Pkw sind notwendig.
Wir bieten Ihnen:
* eine befristete Einstellung mit tarifgerechter Vergütung
* ausreichend kostenfreie Parkmöglichkeiten
* die Einarbeitung durch fachkundige Kolleginnen und Kollegen
* ein offenes, transparentes Umfeld und das Angebot die Arbeit mitzugestalten
* die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. durch flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten sowie mobiles Arbeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarungen
* stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
* 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
* attraktive übertarifliche Arbeitgeberleistungen in Form von steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschüssen zum Job-Ticket, zu Kinderbetreuungskosten, zu Gesundheitskursen oder zur betrieblichen Altersversorgung
* betriebliche Altersvorsorge (ZVK) bei Anstellung nach TVöD und Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
* Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Die Befristung erfolgt bei Bewerbern, die das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Demnach können Bewerber, die bereits in einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis mit dem Landkreis Zwickau gestanden haben, für die Stellenbesetzung nicht berücksichtigt werden. Ausbildungszeiten sowie Zeiten im Beamtenverhältnis auf Widerruf beim Landkreis Zwickau sind hiervon ausgenommen. Bei Bewerbern, die das 52. Lebensjahr vollendet haben und unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungslos gewesen sind, erfolgt die Befristung nach § 14 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Hierbei ist es unschädlich, wenn der Bewerber bereits in einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis mit dem Landkreis Zwickau gestanden hat.
Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann reichen Sie bitte Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse bzw. dienstliche Beurteilungen) über unser elektronisches Bewerberportal ein. Aufgrund dessen, dass die Amtssprache in unserer Behörde deutsch ist, erwarten wir Bewerbungsunterlagen in deutscher Sprache. Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie auch auf unserer Homepage unter:
Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.
Bewerbungsschluss: 26. November 2025
Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Nach Bewerbungsschluss eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter. Bewerberinnen/Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.
Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.
Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Zwickau im Rahmen des Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter: .