Beim Kreis Segeberg ist zum 01. September 2026 nach Ablauf der Amtszeit des jetzigen Stelleninhabers die Stelle der Landrätin/des Landrates zu besetzen. Der derzeitige Stelleninhaber stellt sich erneut zur Wahl.
Die Landrätin/Der Landrat wird gemäß §§ 43 bis 45 Kreisordnung Schleswig-Holstein vom Kreistag des Kreises Segeberg nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer von sechs Jahren gewählt.
Die Ernennung erfolgt zur Beamtin/zum Beamten auf Zeit. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunalbesoldungsverordnung Schleswig-Holstein (Besoldungsgruppe B 7). Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach den Höchstsätzen der landesrechtlichen Vorschriften gezahlt.
Wählbar ist, wer
1. die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag besitzt; wählbar ist auch, wer die Staatsangehörigkeit eines übrigen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt und
2. die für dieses Amt erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkunde besitzt.
Der Kreistag des Kreises Segeberg setzt sich derzeit aus 67 Sitzen der verschiedenen Fraktionen zusammen.
Der Kreis Segeberg mit ca. 275.000 Einwohner*innen im Städtedreieck Hamburg-Neumünster-Lübeck liegt im Südwesten mit seinen wirtschaftsstarken Städten und Gemeinden in der Metropolregion Hamburg und in unmittelbarer Randlage zur Freien und Hansestadt Hamburg. Der Mittel- und Nord-/Ostkreis bietet mit seinen mehr kleinstädtischen und ländlichen Strukturen einen hohen Freizeitwert und ist ein bevorzugtes Gebiet für Naherholung und Fremdenverkehr in reizvoller Landschaft und schützenswerter Natur. Die Kreisstadt Bad Segeberg (ca. 17.000 Einwohner*innen) ist eine anerkannte Gesundheitsregion und bietet bei günstiger Verkehrsanbindung vielfältige Freizeitangebote und Sportmöglichkeiten. Kindertagesstätten und Offene Ganztagsschulen mit flexiblen Betreuungsangeboten sowie Gymnasien, Gemeinschaftsschulen und ein Berufsbildungszentrum befinden sich am Ort.
APCT1_DE