Zwingend erforderlich ist eine abgeschlossene Berufsausbildung als sozialpädagogische Fachkraft (abgeschlossenes Studium der Heil- oder Sonderpädagogik) mit staatlicher Anerkennung.
Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern mit Behinderung vorweisen.
Sie verfügen zudem über eine hohe Belastbarkeit, soziale Kompetenz und der Bereitschaft zur Teamarbeit.