Die Hochschule Wismar ist eine leistungsstarke, innovative und international ausgerichtete Hochschule mit einer langjährigen akademischen Tradition. Durch die besondere Förderung interdisziplinärer Projekte bietet unsere Hochschule eine optimale Basis für innovative Forschung und Lehre. Die Hansestadt Wismar ist eine Hafenstadt an der Ostsee, UNESCO-Weltkulturerbe und liegt in einer landschaftlich reizvollen Region.An der Fakultät für Ingenieurwissenschaften im Bereich Bauingenieurwesen ist zum zu besetzen:W2 Professur Bauwirtschaft und BauinformatikUmfangVollzeitBefristungunbefristetBeginn Bewerbungsfrist Zu vertreten sind die Lehr- und Forschungsaufgaben im Berufungsgebiet in den Bachelor- und Masterstudiengängen des Bauingenieurwesens mit den Schwerpunkten:Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung,Kalkulation,Nachtragsmanagement,Kosten- und Leistungsrechnung, operatives Controlling,Bauvertrags- und -vergaberecht (VOB, BGB),Grundlagen der digitalen Planung (BIM)mit den dazugehörigen Lehr- und Weiterbildungsveranstaltungen.Zu den Aufgaben der Professur gehören weiterhin: die Verantwortung für die Integration und die Weiterentwicklung des Konzeptes des Digitalen Planens und Bauens (BIM) im Bereich und in den zu vertretenden Lehrgebieten,die Durchführung von Lehrveranstaltungen im Rahmen des BLU-Konzeptes im Bauingenieurstudiengang an der Universität Rostock sowie erforderlichenfalls die Übernahme von Lehre in verwandten Fachgebieten, etwa aus den Grundlagen des Bauingenieurwesens,die eigenverantwortliche Durchführung von lehrgebietsbezogenen als auch interdisziplinären Forschungsvorhaben mit Partnern aus dem akademischen und praktischen Umfeld sowiedie regelmäßige Absolvierung von didaktischen und fachlichen Weiterbildungsveranstaltungen.In den genannten Lehrgebieten sind fundierte theoretische Kenntnisse und relevante berufspraktische Erfahrungen erforderlich. Diese sind nachzuweisen durch:ein abgeschlossenes Hochschulstudium auf dem Gebiet des Bauingenieurwesens oder der Architektur oder des Wirtschaftsingenieurwesens (Bau) oder auf einem wirtschaftswissenschaftlichen Gebiet verbunden mit langjähriger Erfahrung bzw. Spezialisierung im Baubereich (nachgewiesen durch Urkunde und Zeugnis),eine besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit, i.d.R. nachzuweisen durch die Qualität einer Promotion,pädagogische Eignung (nachgewiesen durch Evaluationen, Teilnahmezertifikate didaktischer Weiterbildungen o. Ä.),fünfjährige Berufserfahrung in der Bauwirtschaft mit eindeutigem Bezug zum Berufungsgebiet, wovon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen (nachgewiesen durch Arbeitszeugnisse, Referenzschreiben o. Ä.),Die Tätigkeit beinhaltet außerdem die Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung sowie die Betreuung von Abschlussarbeiten, Praktika, Exkursionen und studentischer Projekte.Nähere Auskünfte erteilt die Vorsitzende der Berufungskommission, Frau Prof. Dr.-Ing. Bärbel Koppe (03841/7537298; @hs-). Wir bietenzertifizierte familiengerechte Hochschuleteamorientierten Hochschulumfeld mit abwechslungsreichem Arbeitsplatzeine attraktive Altersabsicherungeine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabedie Möglichkeit zur Weiterbildungflexible ArbeitszeitenVereinbarkeit von Beruf und Privatleben30 Tage Urlaubdie Möglichkeit zur Verbeamtung, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sinddie Möglichkeit, auch von zu Hause zu arbeitenLadestation für E-Autos in Campusnähekostenlose Parkmöglichkeiten in CampusnäheDie allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 58 Landeshochschulgesetz M-V. Die dienstrechtliche Stellung der Professorinnen und Professoren wird in § 61 Landeshochschulgesetz M-V geregelt.Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte bis zum über das Bewerberportal BITE.Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Online-BewerbungDie Hochschule Wismar strebt die Erhöhung des Frauenanteils in der Professorenschaft an und fordert qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Solange Frauen in diesem Bereich der Hochschule Wismar unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleichwertiger Qualifikation bevorzugt berücksichtigt (§ 9 Abs. 1 Gleichstellungsgesetz).Die Hochschule ist als Familiengerechte Hochschule zertifiziert und unterstützt die Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.Bewerberinnen und Bewerber mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung gemäß § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Dazu ist es sinnvoll, schon in der Bewerbung ausdrücklich auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung aufmerksam zu machen und den Nachweis zu erbringen.Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.Bewerbungskosten können von der Hochschule Wismar nicht übernommen werden, dies gilt auch für evtl. Vorstellungsgespräche.§ 58 LHG M-V - Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren(1) Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen mindestensein abgeschlossenes Hochschulstudium,pädagogische Eignung,besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, oder besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit unddarüber hinaus, je nach den Anforderungen der Stelle,a) zusätzliche wissenschaftliche Leistungen (Absatz 2),b) zusätzliche künstlerische Leistungen oderc) besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübt worden sein müssen.(2) Die zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a werden in der Regel im Rahmen einer Juniorprofessur oder durch eine Habilitation erbracht; im Übrigen durch gleichwertige wissenschaftliche Leistungen im Rahmen einer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung oder im Rahmen einer wissenschaftlichen Tätigkeit in der Wirtschaft oder in einem anderen gesellschaftlichen Bereich im In- oder Ausland. Satz 1 gilt nur bei der Berufung in ein erstes Professorenamt. Die Qualität der für die Besetzung einer Professur erforderlichen zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen wird ausschließlich und umfassend in Berufungsverfahren bewertet.(3) Auf eine Stelle, deren Funktionsbezeichnung die Wahrnehmung erziehungswissenschaftlicher oder fachdidaktischer Aufgaben in der Lehrerbildung vorsieht, soll nur berufen werden, wer eine dreijährige Schulpraxis nachweist. Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen müssen die Einstellungsvoraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe c erfüllen; in besonders begründeten Ausnahmefällen können solche Professorinnen und Professoren berufen werden, die die Einstellungsvoraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a oder b erfüllen.(4) Soweit es der Eigenart des Faches und den Anforderungen der Stelle entspricht, kann abweichend von Absatz 1 Nummer 1 bis 4 und den Absätzen 2 und 3 als Professorin oder Professor auch eingestellt werden, wer hervorragende fachbezogene Leistungen in der Praxis und pädagogische Eignung nachweist.(5) Professorinnen und Professoren mit ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Aufgaben müssen zusätzlich die Anerkennung als Fachärztin oder Facharzt nachweisen, soweit für das betreffende Fachgebiet im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine entsprechende Weiterbildung vorgesehen ist.