Beruflicher Aufstieg in der Rechtspflege
Das Studium zum/zur Diplom-Rechtspfleger/in ist eine exzellente Möglichkeit, sich auf einen verantwortungsvollen Beruf vorzubereiten.
Aufgaben und Zuständigkeiten
Als Beamtin/Beamter bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften übernehmen Rechtspfleger/-innen viele ehemals richterliche Aufgaben. Sie sind an Recht und Gesetz gebunden und grundsätzlich sachlich unabhängig. Ihre Tätigkeit umfasst:
* Führung des Grundbuchs und Handelsregisters
* Erteilung von Testamenten und Erbscheinen
* Leitung der Rechtsantragstelle
* Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung, z.B. Forderungspfändungen, Grundstücksversteigerungen und Insolvenzverfahren
Nebenbei arbeiten Rechtspfleger/-innen auch bei den Staatsanwaltschaften und nehmen dort die Aufgaben der Strafvollstreckung wahr. Hierunter fallen beispielsweise:
* Ladung zu Strafantritten
* Berechnung von Strafzeiten
* Eintreibung von Geldstrafen
* Erlass von Vollstreckungshaftbefehlen
Sowohl in der Rechtspflege als auch in der Gerichtsverwaltung haben Rechtspfleger/-innen ebenfalls Führungsaufgaben inne.
Ablauf der Ausbildung
Das duale Studium dauert 3 Jahre und gliedert sich in 4 Abschnitte. In 2 dieser Abschnitte erfolgt das theoretische Studium an der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege, während die Praxisausbildung in verschiedenen Gerichtsstandorten des Oberlandesgerichtsbezirks Celle stattfindet.
Anforderungen und Voraussetzungen
Um sich für das Studium zum/zur Diplom-Rechtspfleger/in zu qualifizieren, benötigt man:
* die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand
* im Grundsatz nicht das 40. Lebensjahr noch vollendet haben
Höchstens darf man im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Weitere Informationen
Bewerber finden weitere Informationen auf unserem Seite.