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Hauptamtlichen gemeinschaftsvorsitzenden (m/w/d)

Osthausen-Wülfershausen
Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg
Inserat online seit: 13 August
Beschreibung

In der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ mit Sitz in 99310 Osthausen-Wülfershausen, Am Flugplatz 10 ist zum 1. März 2026 die Stelle des/der

hauptamtlichen Gemeinschaftsvorsitzenden (m/w/d)

zu besetzen.

Die Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ befindet sich im Ilm-Kreis und besteht aus 7 Mitgliedsgemeinden mit insgesamt 4.100 Einwohnern. Die Mitgliedsgemeinden sind: Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Osthausen-Wülfershausen und Witzleben. Nähere Informationen über unsere Verwaltung erhalten Sie unter

Der/Die Gemeinschaftsvorsitzende wird nach der Wahl durch die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre (§ 48 Absatz 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung –ThürKO-).

Die Stelle ist nach der Thüringer Kommunalbesoldungsverordnung –ThürKomBesV- mit der Besoldungsgruppe A 14 bewertet.

Daneben wird eine Dienstaufwandsentschädigung nach der Verordnung über die Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit ‑ThürDaufwEV- gewährt

Der/Die Gemeinschaftsvorsitzende ist innerorganlich zuständig für:

-alle Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises nach § 47 Abs. 1 Satz 1 ThürKO,

* -die Aufgaben, die der Verwaltungsgemeinschaft durch Vorschriften außerhalb der ThürKO übertragen sind,
* -die Personalangelegenheiten nach der einschränkenden Bestimmung des § 29 Abs. 3 ThürKO,
* -die laufenden Angelegenheiten der Verwaltungsgemeinschaft gemäß § 52 Abs. 2 ThürKO i.V.m. § 33 Abs. 2 ThürKGG und i.V.m. § 29 Abs. 2 ThürKO
* -die Vorbereitung und den Vollzug der Beschlüsse der Gemeinschaftsversammlung gemäß § 52 Abs. 2 ThürKO i.V.m. § 33 Abs. 1 und 2 ThürKGG,
* -die Organisation der Dienststelle der Verwaltungsgemeinschaft nach § 52 Abs. 2 ThürKO i.V.m. § 33 Abs. 2 ThürKGG und i.V.m. § 29 Abs. 1 ThürKO,
* -die Vertretung der Verwaltungsgemeinschaft gemäß § 52 Abs. 2 ThürKO i.V.m. § 33 Abs. 1 ThürKGG.
* -Eilentscheidungen der Verwaltungsgemeinschaft gemäß § 52 Abs. 2 ThürKO i.V.m. § 33 Abs. 2 ThürKGG und i.V.m. § 30 ThürKO.

Im Bereich der Angelegenheiten, die die Verwaltungsgemeinschaft kraft Gesetzes anstelle der Mitgliedsgemeinden wahrnimmt (übertragener Wirkungskreis), ist der/die Gemeinschaftsvorsitzende ausschließlich zuständig.

Auf dem Gebiet des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden erledigt der/die Gemeinschaftsvorsitzende in eigener Zuständigkeit die laufenden Angelegenheiten, die für die Mitgliedsgemeinden keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen. Darüber hinaus obliegen ihm/ihr die verwaltungsgemäße Vorbereitung und der verwaltungsmäßige Vollzug der Beschlüsse der Mitgliedsgemeinden.

Neben den Aufgaben des/der Gemeinschaftsvorsitzenden ist nach dem Erfordernis der Geschäftsverteilung und Aufgabengliederung einer kleinen Kommunalverwaltung auch die Funktion des/der Amtsleiters/in des Haupt- und Ordnungsamtes mit zu übernehmen.

Gesucht wird eine überdurchschnittlich engagierte, verantwortungsbewusste und flexible Persönlichkeit, die in der Lage ist, mit den Bürgermeistern und Gemeinderäten vertrauensvoll zusammenzuarbeiten sowie die Verwaltung bürgernah, zukunftsorientiert und wirtschaftlich zu führen.

Bewerber/-innen sollten für das Amt die erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkenntnis, insbesondere im allgemeinen Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Baurecht sowie dem kommunalen Haushaltsrecht besitzen. Erwartet wird gemäß § 49 Abs. 1, Satz 2 ThürKO mindestens die Befähigung zum gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst oder ein vergleichbarer Abschluss.

Der/Die Bewerber/in sollte umfassende Kenntnisse der regionalen Verhältnisse besitzen und im Besitz eines gültigen PKW-Führerscheins sein.

Wünschenswert ist, dass der/die Bewerber/in seinen/ihren Wohnsitz im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ hat bzw. dorthin verlegt.

Nachweisliche Erfahrungen auf dem Gebiet der Kommunalverwaltung bzw. im kommunalpolitischen Bereich im Haupt- oder Ehrenamt werden erwartet.

Außerdem muss der/die Bewerber/in die Voraussetzungen nach § 8 Thüringer Laufbahngesetz –ThürLaufbG- i.V.m. § 110 und § 5 Abs. 2 Thüringer Beamtengesetz –ThürBG- und § 7 Beamtenstatusgesetz ‑BeamtStG- für die Berufung in ein Beamtenverhältnis erfüllen.

Bewerbungen mit den aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse und lückenlosem Tätigkeitsnachweis) sind unter dem Kennwort – Gemeinschaftsvorsitzender (m/w/d) – bis zum 31.10.2025 an die

Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“

Personalamt

Am Flugplatz 10

99310 Osthausen-Wülfershausen

zu richten.

Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben in der Verwaltungsgemeinschaft und werden nicht zurückgesandt.

Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen vernichtet.

Mit Abgabe der Bewerbung stimmen die Bewerber/-innen der Speicherung ihrer personenbezogenen Daten, soweit diese im Rahmen des Auswahlverfahrens benötigt werden zu.

Diese Daten werden ausschließlich für das Auswahlverfahren verwendet und für die Dauer des Verfahrens gespeichert und nach Abschluss gelöscht.

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