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I hre Aufgaben:
Instrumentales Hauptfach: Elementare Musikpädagogik
* regelmäßige Erteilung von Musikunterricht im Rahmen von Einzel-, Gruppen- bzw. Kursunterricht im Auftrag der Musikschule
* Vor- und Nachbereitung des Unterrichts inkl. Unterrichtsplanung auf der Grundlage abgestimmter Lehrpläne
* fachinterne und fächerübergreifende Zusammenarbeit mit Ansprechpartner/-innen allgemeinbildender Schulen, Kindertagestätten sowie anderen Musikschullehrer/-innen
* Mitwirkung bei der Durchführung von Veranstaltungen der Musikschule sowie der Kooperationsschulen, wie Klassenvorspiele, Fach- und Großveranstaltungen, Lehrproben und Wettbewerbe
Ihr Profil:
Formale Voraussetzungen:
* berufsfachliche Ausbildung an staatlicher oder staatlich anerkannten Hochschule f. Musik, Musikakademie oder Universität (erfolgreicher Abschluss nach mindestens sechssemestrigen Studium als Bachelor of Music, als Bachelor of Arts oder als Bachelor of Education, jeweils mit künstlerischem oder künstlerisch-pädagogischem Profil) gemäß Vorbemerkung zu § 2 TV Musikschullehrkräfte
oder
* gemäß Protokollerklärung Nr. 1 Abs. 1 zur Vorbemerkung zu den Tätigkeitsmerkmalen des TV Musikschullehrkräfte entsprechende Ausbildung, die nicht in den Vorbemerkungen zu § 2 TV Musikschullehrkräfte genannt wird u. aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen nachgewiesen werden können
oder
* Abschlüsse gemäß Protokollerklärung Nr. 1 Abs. 2 a) – e) zur Vorbemerkung zu d. Tätigkeitsmerkmalen d. TV Musikschullehrkräfte
oder
* Erfüllung d. Voraussetzung gemäß Protokollerklärung Nr. 1 Abs. 3 zur Vorbemerkung zu d. Tätigkeitsmerkmalen d. TV Musikschullehrkräfte (Eingruppierung in d. nächstniedrigere Entgeltgruppe)
Bei fachlichen Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Fachgruppenleiterin Marie Matthies per Mail an marie.matthies@bezirksamt-neukoelln.de