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zum 01.10.2025 bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt als
Mitarbeiter/in für das Steueramt mit Anordnungswesen (m/w/d)
in Vollzeit bzw. Teilzeit mit mindestens 35 Wochenstunden und unbefristet.
Eine Aufteilung der Stelle auf zwei Personen ist denkbar.
APCT1_DE