Die Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. 000 Einwohnerinnen und Einwohnern zeichnet sie sich als Gesundheitsstandort und Kongressstadt aus sowie durch ein breites Kultur-, Sport- und Freizeitangebot, viel Grün und kurze Wege.
Die Jugendgerichtshilfe (JGH) der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe betreut und begleitet Jugendliche (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) und ihre Eltern vor, während und nach dem Strafverfahren. Der Arbeitsbereich unbegleitete minderjährige Ausländer*innen (umA) betreut Kinder und Jugendliche, die aus ihren Herkunftsländern geflohen sind und allein nach Deutschland einreisen. Neben dem Schutz, der weiteren Abklärung und der Versorgung der Minderjährigen ist die Verarbeitung der Fluchterfahrungen und das Eingewöhnen in eine fremde Gesellschaft Bestandteil der Arbeit. das Anerkennungsjahr wird zu gleichen Teilen in beiden Arbeitsfeldern betreut werden.
Mitwirkung im Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) und dem SGB VIII durch Beratung, Begleitung und Betreuung straffälliger Jugendlicher und Heranwachsender (14 bis 20 Jahre) sowie ihrer Familien vor, während und nach Ermittlungs- oder Strafverfahren
Vermittlung weiterer Hilfsangebote (u. a. Berufs-, Drogen- und allgemeine Lebensberatung)
Kooperation mit Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten sowie Unterstützung der beteiligten Fachbehörden durch Beratung und Stellungnahmen
Vermeidung von Untersuchungshaft durch entsprechende alternative Angebote, Kontakt zu Jugendlichen und Heranwachsenden in U-Haft und Strafhaft, Förderung der Wiedereingliederung in die Gesellschaft, Zusammenarbeit mit der Bewährungshilfe
Vorläufige Inobhutnahme gemäß § 42 SGB VIII
Beratung, Einleitung und Steuerung von Hilfen zur Erziehung gemäß § 27 ff. Motivation für die Arbeit im öffentlichen Dienst bei unserer Stadtverwaltung
Geschick im Umgang mit Jugendlichen, Heranwachsenden und deren Eltern und ein hoher Grad an Sensibilität gegenüber verschiedenen Kulturen
Fundierte Erfahrungen im Umgang mit Microsoft-Office-Standardprodukten
Attraktive Praktikumsvergütung, derzeit rund 2.Jahressonderzahlung in Höhe von rund 82 % der Praktikumsvergütung sowie Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen
~39-Stunden-Woche (Vollzeit) inkl. Freistellung für Begleitveranstaltungen an Ihrer Hochschule sowie flexible Arbeitszeiten
~ Berücksichtigung Ihrer persönlichen Lebenssituation im Rahmen der Arbeitszeitgestaltung nach Absprache mit dem Praxisreferat Ihrer Hochschule und der Leitung der JGH
~30 Tage Erholungsurlaub und einen Zusatzurlaubstag sowie zwei weitere Regenerationstage
~ Kompetente Praxisanleitung mit konstruktivem Feedback, Mitarbeit in einem engagierten Team in modern ausgestatteten Büros und ein wertschätzender Umgang entsprechend unseres Leitbildes
~ Gesundheitsangebote, Tablet zur Nutzung während der Praxis- und Theoriephasen, Jobticket für das gesamte RMV-Gebiet
~ Unterstützung bei der Suche nach einer Wohnung oder einem Betreuungsplatz für Ihr Kind
~ Mindestens 1 Jahr Weiterbeschäftigung nach abgeschlossenem Anerkennungsjahr und vielfältige Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten