* Uberprufung der Bauvorlagen, bautechnischen Nachweise, Bescheinigungen und Mitteilungen im Rahmen der Bauuberwachung
* Wahrnehmung von Bauzustandsbesichtigungen
* Umsetzung von Zwangsmasnahmen und Ordnungswidrigkeitenverfahren, sowie Anordnungen zur Gefahrenabwehr
* Uberprufung aller baulichen Anlagen und Einrichtungen hinsichtlich ihres baurechtskonformen Zustands
* Feststellung von Mangeln aufgrund von Beschwerden, Anzeigen und eigenen Wahrnehmungen
* Bauverbote verhangen und Weisungen gegenuber den am Bau Beteiligten