Das Eisenbahn-Bundesamt ist die für die Eisenbahnen des Bundes in Deutschland zuständige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr (BMV). Ihm angegliedert sind die Benannte Stelle Eisenbahn-Cert (EBC) sowie das Deutsche Zentrum für Schienenverkehrsforschung (DZSF).
Das Eisenbahn-Bundesamt ist Teil eines 357.582 km² großen Karrierenetzwerks bestehend aus über 40 Behörden mit rund 24.000 Beschäftigten. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) sucht für den Sachbereich 1 im Bereich Planfeststellung, unbefristet, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine / einen
Verwaltungswirtin / Verwaltungswirt (m/w/d) oder Betriebswirtin / Betriebswirt (m/w/d) (FH-Diplom / Bachelor) als Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter (m/w/d) für die Durchführung von Planrechtsverfahren
den Erlass sonstiger Verwaltungsakte (Duldungsanordnung, vorläufige Anordnung, Vorbehaltsauflösung etc.), die bei der Wahrnehmung der Tätigkeit als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde erforderlich werden
die Vertretung des Amtes gegenüber Vorhabenträgern, Behörden und Dritten
Abgeschlossenes Studium (FH-Diplom oder Bachelor) der Fachrichtung Verwaltungswirtschaft oder Betriebswirtschaft oder eine vergleichbare Fachrichtung (z. B. Angestelltenlehrgang II) oder
Eignungsbeurteilung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (Prüfung durch Arbeitgeber)
Der Dienstposten ist nach A 12 BBesO bzw. E 11 TVöD bewertet.
Die Eingruppierung von Tarifbeschäftigten erfolgt unter Berücksichtigung der persönlichen Voraussetzungen und vorbehaltlich der Bestätigung der tariflichen Bewertung durch die BAV in Aurich höchstens in die Entgeltgruppe E 11 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
ein unbefristeter Arbeitsplatz in der modernen Verwaltung,
einheitliche Bezahlung nach BBesO oder TVöD des Bundes,
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten und
flexible Arbeitszeiten (Gleitzeit) sowie mobiles Arbeiten.
Das Eisenbahn-Bundesamt fördert die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Beim Eisenbahn-Bundesamt besteht bei Erfüllung der geltenden Voraussetzungen die Möglichkeit des mobilen Arbeitens.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen nach Maßgabe des § 8 BGleiG bevorzugt berücksichtigt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher fachlicher Eignung bevorzugt eingestellt. Die deutsche Sprache muss verhandlungssicher beherrscht werden.