Einleitung
Wir suchen einen engagierten Lohn- und Gehaltsbuchhalter, der das Team unseres Kunden im Bereich der Entgeltabrechnung unterstützt. Berufseinsteiger sind herzlich willkommen - bewerben Sie sich jetzt! Arbeitsort: Duisburg
Über uns
Willkommen bei bindan! Ob Berufseinstieg, neue berufliche Herausforderung oder der nächste Karriereschritt – hier warten spannende Möglichkeiten und der passende Job. Als führender Personaldienstleister mit einem bundesweiten Netzwerk in verschiedenen Branchen liegt der Fokus darauf, Talente und Unternehmen erfolgreich zusammenzubringen. Dabei stehen langfristige Perspektiven und passgenaue Lösungen im Mittelpunkt. bindan – besser beschäftigt
Aufgaben
* Selbstständiges Durchführen der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung für die Mitarbeiter
* Verwalten und Pflegen von Stammdaten sowie Zeit- und Urlaubskonten
* Ansprechpartner für Lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen
* Erstellen von Bescheinigungen, Meldungen und Statistiken für externe Stellen
* Kontrollieren und Abstimmen der Lohnkonten sowie das Überwachen von Fristen und Zahlungsterminen
Anforderungen
* Eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung, idealerweise mit Weiterbildung zum Personalfachkaufmann oder eine vergleichbare Qualifikation
* Erste Kenntnisse im Umgang mit DATEV oder einem vergleichbaren Abrechnungssysteme
* Grundlegende Kenntnisse im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht
* Teamfähigkeit, Kommunikationsstärke und Diskretion
Was wir bieten
* Unbefristete Festanstellung
* Bis zu 30 Tage Jahresurlaub
* Attraktive und faire Bezahlung
* Urlaubs- und Weihnachtsgeld
* Vermögenswirksame Leistungen
* Persönliche Rundumbetreuung durch feste Ansprechpartner
Weitere Informationen
Interesse geweckt? Bewerbungen sind jederzeit willkommen – direkt online oder per E-Mail.
Für Fragen steht das Team gerne zur Verfügung:
Team Duisburg | bewerbung.duisburg@bindan-personal.de | 0203 600124-0
bindan GmbH & Co. KG | Düsseldorfer Straße 2 | 47051 Duisburg
Sämtliche Personenbezeichnungen richten sich an alle Mitglieder der Gesellschaft gleichermaßen.