Die Besetzung der Stelle erfolgt im Beamtenverhältnis auf Zeit für sechs Jahre. Frühestens nach dem dritten und spätestens vor Ablauf des vierten Beschäftigungsjahres findet eine Evaluierung mit orientierendem Charakter zum Leistungsstand in Lehre und Forschung oder Kunst statt.
Ihr Aufgabengebiet:
Die Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber soll das Fachgebiet der Organellenbiologie in Forschung und Lehre vertreten. Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden für den bisherigen Karriereweg hervorragende Forschungsleistungen im Bereich der plastidären Homöostase mit Schwerpunkt in Protein-, Metabolit-, Lipid-, oder Redoxhomöostase erwartet. Als Modellsystem soll eine eukaryotische Mikroalge im Mittelpunkt stehen, daneben kann auch ein pflanzliches Modell einbezogen werden. Darüber hinaus sind Forschungsansätze zur Nutzung von Mikroalgen für biotechnologische Anwendungen mit Mitteln der synthetischen Biologie willkommen.
Unser Anforderungsprofil:
Die thematische Ausrichtung sollte die bestehenden Forschungsschwerpunkte des Fachbereichs in Membran- und Systembiologie stärken. Insbesondere wird die Stärkung unserer neuen TR-SFB-Initiative „Organellostasis“ erwartet, in der Mechanismen zur Aufrechterhaltung der Homöostase in Chloroplasten und Mitochondrien eruiert werden. Des Weiteren ist eine Anbindung an eine der Vertiefungsrichtungen des englischsprachigen Masterstudiengangs Biology erforderlich. Für den bisherigen Karriereweg werden eine sehr gute Publikationsleistung und die Grundlage für ein international konkurrenzfähiges Forschungsprofil erwartet. Darüber hinaus sind sehr gute didaktische Fähigkeiten je nach spezifischer thematischer Ausrichtung und Engagement in der Lehre im Bachelor- und Masterstudium erwünscht. Die Lehre kann in deutscher oder englischer Sprache angeboten werden.
Das Land Rheinland-Pfalz und die RPTU vertreten ein Betreuungskonzept, bei dem eine hohe Präsenz der Lehrenden am Hochschulort erwartet wird. Neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen gelten die in § 54 des Hochschulgesetzes Rheinland-Pfalz geregelten Einstellungsvoraussetzungen.