Ihre Aufgaben
Diese Aufgaben erwarten Sie:
1. Sie sind erste Ansprechperson der Schulleitung in Fragen der Jugendhilfe.
2. Sie beraten Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer.
3. Sie kooperieren eng mit Lehrkräften und der Schulleitung, mit den zuständigen Abteilungen des Jugendamtes und den bezirklichen Jugendhilfezentren sowie anderen Akteuren und Akteurinnen im Sozialraum.
4. Sie initiieren Projekte nach schulspezifischem Bedarf und führen diese durch.
5. Sie beraten und unterstützen bei der Beantragung von Leistungen der Bildung und Teilhabe (BuT).
6. Sie nehmen regelmäßig an Sozialraumkonferenzen teil und wirken in anderen Gremien mit.
Sie möchten sich einen persönlichen Eindruck über die Tätigkeit verschaffen? Gerne ermöglichen wir Ihnen eine Hospitation. Melden Sie sich hierfür bei Inga Rensinghoff mit der Telefonnummer -.
Unsere Anforderungen
Das sind Ihre Qualifikationen und Fähigkeiten:
7. Sie verfügen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Sozialarbeit bzw. Sozialpädagogik (Diplom oder Bachelor) jeweils mit staatlicher Anerkennung und haben bereits Berufserfahrung in einem oder mehreren Feldern der sozialen Arbeit.
8. Unabdingbar sind Kenntnisse der §§ 8a, 11 - 14, 16-21 und 27-35 des SGB VIII. Ebenso ausreichendes Wissen über die sozialräumlich orientierte Jugendhilfe in Bochum.
9. Darüber hinaus sind Kenntnisse über Aufbau -und Ablauforganisation der Verwaltung erforderlich.
10. Eine strukturierte Arbeitsweise sowie eine hohe Kooperations-, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit werden vorausgesetzt.
11. Die Bereitschaft zur konstruktiven Zusammenarbeit im vernetzten Umfeld ist unerlässlich.