Das Amt Anklam-Land mit dem Amtssitz in Spantekow und dem weiteren Verwaltungssitz in Ducherow (Landkreis Vorpommern-Greifswald) schreibt zum nächstmöglichen Zeitpunkt, jedoch spätestens zum frühstmöglichen Termin, die Stelle
des Leitenden Verwaltungsbeamten (m/w/d)
aus.
Zum Amt Anklam-Land gehören 18 Gemeinden (Bargischow, Blesewitz, Boldekow, Bugewitz, Butzow, Ducherow, Iven, Krien, Krusenfelde, Medow, Neetzow-Liepen, Neu-Kosenow, Neuen-kirchen, Postlow, Rossin, Sarnow, Spantekow und Stolpe an der Peene) mit einer Flächenaus-dehnung von insgesamt 522,84 km² und derzeit 9.500 Einwohnern. Zudem befinden sich in Zuständigkeit des Amtes 4 gemeindliche Kitas und die 3 Schulen in Krien, Ducherow und Spantekow.
Das Amt Anklam-Land wird durch den ehrenamtlichen Amtsvorsteher und durch den Leitenden Verwaltungsbeamten geleitet. Dem Leitenden Verwaltungsbeamten unterstehen direkt vier Fachamtsleiter/innen der Ämter für zentrale Dienste, für Finanzen, für Ordnung und Sicherheit und für Gemeindeentwicklung und Liegenschaften. Der Leitende Verwaltungsbeamte leitet keinen eigenen Fachbereich. Insgesamt sind ca. 50 Beschäftigte in Voll- und Teilzeit und 3 Auszubildende in der Amtsverwaltung tätig.
Gesucht wird eine verantwortungsbewusste, engagierte und belastbare Führungspersönlichkeit, welche die Arbeit der Amtsverwaltung an der Schnittstelle zwischen Verwaltung und Kommunalpolitik lenkt und auf Grundlage umfassender fundierter verwaltungs- und kommunalrechtlicher Kenntnisse und Erfahrungen befähigt ist, die Geschäfte der Verwaltung des Amtes Anklam-Land und der amtsangehörigen Gemeinden sowie des Schulzweckverbandes Spantekow nach den Vorgaben und Zielen des Amtsausschusses, der Gemeindevertretungen und der Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes selbständig, bürgernah und effizient zu führen.
Aufgaben
* Führung und Verantwortung der Geschäfte der laufenden Verwaltung des Amtes
* Organisation der Geschäftsführung und Steuerung des Personaleinsatzes in konstruktiver
Zusammenarbeit mit dem Amtsvorsteher, den Fachamtsleitern sowie dem Personalrat
* Außenwirkung und Präsenz des Amtes in Besprechungen
* neben dem Amtsvorsteher Repräsentant des Amtes Anklam-Land in der Außendarstellung
* Beratung des Amtsvorstehers und der ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
* Vertretung des Amtsvorstehers in den Aufgaben, die dem Amt zur Erfüllung nach Weisung
übertragen worden sind
* Gemeindewahlleiter/in und Vollzugsbeamter/-beamtin
Profil
Persönliche Voraussetzungen:
* Erfüllung der Voraussetzungen nach
* 142 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (mind. Voraussetzungen für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung des Allgemeinen Dienstes und fünfjährige hauptberufliche Tätigkeit innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes, die nach Art und Bedeutung der Tätigkeit einer Beamtin/eines Beamten in mind. dem ersten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung des Allgemeinen Dienstes gleichwertig ist)
* umfassende verwaltungs- und kommunalrechtliche Kenntnisse
* Führungskompetenz
* Vorantreiben der Weiterentwicklung des Amtes in Abstimmung mit den amtsangehörigen
Gemeinden
* sicheres Auftreten und Verhandlungsgeschick
* hohe Belastbarkeit und Organisationsfähigkeit
* Konflikt- und Kommunikationsfähigkeit, Schlichtungsvermögen
* überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten
* PKW-FührerscheinAnforderungen an den Bewerber: Erweiterte Kenntnisse: Personalplanung, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Öffentliches Dienstrecht
Wir bieten
Die ausgeschriebene Stelle ist eine Beamtenstelle in Vollzeit und im Stellenplan mit der Besoldungsgruppe A 13 ausgewiesen.Das Amt Anklam-Land fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungskosten und Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung (u. a. Reisekosten) werden nicht erstattet.
Hinweise zum Datenschutz: Ihre Daten werden nur in Bezug auf diejenige Stellenausschreibung verarbeitet, für die Sie sich beworben haben. Die Daten werden nicht an Dritte weitergeleitet. Grundlage der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bildet der Artikel 6 Abs. 1 b) und e) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen – in Verbindung mit
* 10 Abs. 1 Datenschutzgesetz MV.
Important note
Please be advised that a valid work permit for Germany is required for non-EU citizens. Unfortunately, applications without a valid work permit and sufficient German language skills may not be considered.
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