Ihre sichere Zukunft wartet bereits auf Sie – Wir garantieren Ihnen die Übernahme nach erfolgreich bestandener Prüfung. Sie haben die Möglichkeit neben Ihrem Beruf als Luftsicherheitsassistenten (11.2.3.1a) oder als Kontrollperson für Mitarbeiter - und Warenkontrolle (11.2.3.1b) die Umschulung zur Kontrollperson für Fracht und Post gemäß 11.2.3.2 der DVO (EU) 2015/1998 zu absolvieren. Voraussetzungen
* Vorausbildung gemäß Kapitel 11.2.3.1a oder 11.2.3.1b der DVO (EU) 2015/1998 (Schulungsbescheinigung der Grundausbildung zwingend erforderlich)
* Gültiger Zertifizierungsnachweis gemäß Kapitel 11.2.3.1a oder 11.2.3.1b DVO (EU) 2015/1998 zwingend erforderlich (KEINE BELEIHUNG)
* Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG zwingend erforderlich
* Lebenslauf zwingend erforderlich
* Bestandener Eignungstest vor der Umschulung
Wir bieten
* die Umschulung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 zur Kontrollperson für Fracht und Post nach Kapitel 11.2.3.2.
* einen individuellen Plan für die Durchführung der Umschulung neben Ihrer Tätigkeit.
* in nur 20 Unterrichtseinheiten die Umschulung erfolgreich zu meistern.
* Prüfung vor dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig.
Tätigkeit einer Kontrollperson für Fracht und Post gemäß DVO (EU) 2015/1998
* Sie sorgen dafür, dass u.a. die Fracht in einem Flugzeug keine verbotenen Gegenstände enthält mittels bildgebender Technik sowie weiteren zugelassenen Kontrolltechniken.
* Einhaltung von EU-, Sicherheits-, Qualitäts- und Leistungsstandards
Termine:
* in Planung
An weiteren Standorten suchen wir auch (m/w/d): Kontrollperson für Fracht und Post gemäß 11.2.3.2 der DVO (EU) 2015/1998, Luftsicherheitsassistent, 11.2.3.1a, Personen und Warenkontrolle, 11.2.3.1b, Stuttgart, Frankfurt am Main, München, Köln, Berlin
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