Architekt*in oder Bauingenieur*in in der Bauaufsicht (m/w/d)18.03.2026 Stadt Heide Heide
Architekt*in oder Bauingenieur*in in der Bauaufsicht (m/w/d)
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Architekt*in oder Bauingenieur*in in der Bauaufsicht (m/w/d)
Architekt*in oder Bauingenieur*in in der Bauaufsicht (m/w/d)
Mit rund 23.000 Einwohner*innen liegt in unmittelbarer Nähe zur Nordseeküste und erfüllt als Einkaufs-, Dienstleistungs- und Versorgungszentrum der südlichen Westküste Schleswig-Holsteins eine wichtige strukturelle Funktion für die gesamte Region. Bauaufsichtliche Stellungnahmen zu anderen Genehmigungsverfahren und zu städtebaulichen Planungen
Mitwirkung bei der Digitalisierung der bauaufsichtlichen Verfahren
Hochschulabschluss (mindestens Bachelor oder gleichwertig) in der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen
Gute schriftliche und sprachliche Kommunikationsfähigkeit in der deutschen Sprache (C2-Niveau)
Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung, im Bereich der Bauaufsicht oder in einem Architektur-/ Ingenieurbüro
Attraktive Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf - z.B. kann bis zu 50% der Arbeit im Home-Office verrichtet werden
Eine interessante, abwechslungsreiche, verantwortungsvolle und anspruchsvolle Tätigkeit in einem engagierten und motivierten Team
Eine Einstellung und Eingruppierung entsprechend der Entgeltgruppe 11 TVöD
Ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit mit einer wöchentlichen Arbeits-zeit von derzeit 39,0 Stunden (grundsätzlich teilbar)
Work-Life-Balance durch eine flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit bei einer 5-Tage-Woche
Alle im öffentlichen Dienst gewährten Sonderzahlungen, wie jährliches Leistungsentgelt, jährliche Sonderzuwendung o.ä.
Eine betriebliche Altersvorsorge (VBL)
Berufliche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Betriebliches Gesundheitsmanagement, wie z.B. Firmenfitnessprogramm des Anbieters »EGYM Wellpass«
Zuschuss zum Kauf eines Fahrrades
Frauen werden bei gleicher Leistung, Befähigung und fachlicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Anerkannte Schwerbehinderte und Gleichgestellte sind bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften bevorrechtigt.