Was Sie mit uns bewegen:
* Als Teil des Teams unterhalten Sie unter anderem das Kanalnetz, die Straßeneinläufe und die Sonderbauwerke.
* Sie kümmern sich um die Reinigung des Kanalnetzes der Stadt Hagen.
* Bei der Kontrolle und Instandhaltung von Entwässerungsanlagen wirken Sie mit.
* Sie schützen die Bürger*innen vor Starkregenschäden.
* Sie sind aktiver Teil des Umweltschutzes.
* Modernste Maschinen, Geräte und Technologien stehen Ihnen zur Erledigung der o. g. Aufgaben zur Verfügung.
* Sie warten und reinigen die eingesetzten Maschinen und Geräte.
* Darüber hinaus führen Sie kleinere Reparaturen an den eingesetzten Maschinen und Geräten durch.
* Des Weiteren ist die Teilnahme am Winterdienst und der damit verbundenen Rufbereitschaft sowie die Kanalbereitschaft für Sie selbstverständlich.
Was uns überzeugt:
* Zuallererst Ihre Persönlichkeit: Sie sind eine aufgeschlossene und kommunikative Person. Sie gehen Ihren Tätigkeiten engagiert und zuverlässig nach. Hierbei arbeiten Sie gerne im Team, können jedoch auch selbstständig anpacken.
* Des Weiteren sind Sie körperlich belastbar.
* Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung als Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice, idealerweise mit dem Schwerpunkt Kanalservice. Alternativ bringen Sie eine Berufsausbildung mit vergleichbaren Ausbildungsinhalten mit, wie beispielsweise als Anlagenmechaniker*in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, als Fachkraft für Abwassertechnik oder in einem vergleichbaren metalltechnischen Ausbildungsberuf.
* Darüber hinaus sind praktische Erfahrungen im Bereich Kanalservice wünschenswert.
* Sie verfügen idealerweise über Kenntnisse der SüwVO Abw (Selbstüberwachungsverordnung Abwasser).
* Idealerweise bringen Sie Erfahrung mit dem Programm Kanio® mobil mit.
* Sie bringen die Bereitschaft mit sich stetig weiterzubilden und sich in ein EDV-gestütztes Erfassungssystem einzuarbeiten.
* Des Weiteren verfügen Sie mindestens über Deutschkenntnisse des Niveaus B2 (§ 23 VwVfG - Amtssprache), idealerweise sogar über Deutschkenntnisse des Niveaus C1 (§ 23 VwVfG - Amtssprache).
* Sie haben den Führerschein der Klasse B (früher Klasse III). Der Besitz der Führerscheine der Klassen C1 und C1E sind wünschenswert. Sollten Sie die Führerscheine der Klassen C1 und C1E nicht besitzen, bringen Sie die Bereitschaft mit, diese zu erwerben.