Bundeswehr - Mach, was wirklich zählt.
* Sie führen Inspektions-, Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an raumlufttechnischen Anlagen durch und übernehmen die Wartung sowie Instandsetzung von Brandschutzklappen.
* Sie führen Installationsarbeiten an den Anlagen an Standort durch.
* Sie diagnostizieren Fehler und beheben Störungen an den Anlagen.
* Sie führen Prüfungen an überwachungs- und prüfbedürftige Anlagen durch.
* Sie bearbeiten Aufträge eigenständig und dokumentieren ihre Arbeitsschritte und Ergebnisse strukturiert.
* Sie stellen zusammen mit Ihrer Fachkollegschaft und Ihrer Teamleitung den ordnungsgemäßen Betrieb und Zustand unserer Heizungen und Klimaanlagen am Standort Karlsruhe sicher.
* Die Teilnahme an regelmäßigen und weiterführenden Aus- und Fortbildungen wird vorausgesetzt.
* Die Stelle ist ab dem 01.03.2026 zu besetzen.
* Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Kälte-, Klima- und Lüftungstechnik oder zur Anlagenmechanikerin bzw. zum Anlagenmechaniker (m/w/d) für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, alternativ können Sie eine vergleichbare Berufsausbildung nachweisen.
* Sie verfügen über Erfahrung in der Wartung und Instandhaltung von haustechnischen Anlagen, insbesondere in der Kälte- und Klimatechnik.
* Sie verfügen über eine Fahrerlaubnis der Klasse B.
* Sie verfügen über die Bundeswehr-Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. sind bereit, diese zu erwerben. Mit dem Führen eines Dienst-Kfz erklären Sie sich einverstanden.
* Sie bekennen sich durch Ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes.
* Sie stimme zu, ggf. an einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung teilzunehmen.
* Sie werden in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eingestellt.
* Sie erwartet ein attraktives Gehalt.
* Sofern die Tätigkeiten gegeben sind, ist eine Eingruppierung bis in die Entgeltgruppe 7 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) möglich. Derzeit ergeben sich auf diesem Dienstposten Tätigkeiten, die nach der Entgeltgruppe 5 TVöD auszuwerten sind.
* Es besteht die Möglichkeit der Gewährung einer Personalgewinnungszulage gemäß §16 Absatz 6 TVöD.
* Sie arbeiten in Vollzeit oder Teilzeit. Die Tätigkeiten sind in der Dienststelle vor Ort wahrzunehmen.
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