Die Bearbeitung von notleidenden und titulierten Forderungen, ggf. auch Forderungsmanagement die schriftliche und wenn nötig telefonische Korrespondenz mit Schuldnern, Rechtsanwälten, Gerichten, Gerichtsvollziehern sowie der Mandantschaft und sonstigen Beteiligten die Bearbeitung von Eingangspost (ggf. sachliche Kontrolle von Gebühren und Kostenrechnungen) das Treffen von Zahlungsvereinbarungen in Anlehnung an den Kompetenzrahmen regelmäßige Dokumentation und Überwachung der getroffenen Zahlungsvereinbarung im Inkassosystem die Verfügung über eingeschränkte Befugnisse, von Standardverfahren abzuweichen die Bearbeitung von außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplänen innerhalb des vorgegebenen Kompetenzrahmens