Auftraggeber: Fachbereich Amt für Migration
Entgeltgruppe nach TVöD: EG 9a
Besoldungsgruppe: A8
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Bewerbungsfrist:
Kennziffer: YS 38-625/2025
In der Abteilung Fluchtmigration des Amtes für Migration (FB 38) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Sachbearbeiter*in (m/w/d) im Team Aufenthalte nach Asylverfahren
zu besetzen.
Die Arbeit im Amt für Migration ist anspruchsvoll, vielfältig und abwechslungsreich und wird weiter an Bedeutung gewinnen. Themen, wie die Zuwanderung ausländischer Hochqualifizierter und Arbeitskräfte als Reaktion auf den demografischen Wandel, die Bewältigung der weiterhin starken Fluchtbewegungen, Maßnahmen der Aufenthaltsbeendigung und Rückführung, Fragen der Inneren Sicherheit und Terrorismusbekämpfung, die Binnenmigration innerhalb der Europäischen Union sowie das Engagement um Einbürgerungen zeigen das gesamte Spektrum der dienstleistungsorientierten ausländerbehördlichen Arbeit.
Das Team Aufenthalte nach Asylverfahren (38/3-3) verantwortet in erster Linie die Bearbeitung der ausländerrechtlichen Angelegenheiten von Ausländern mit positivem Ausgang eines Asylverfahrens, welche dadurch im Besitz eines Aufenthaltsrechts sind.
Die Planstelle ist nach Besoldungsgruppe A 8 LBesG NRW bzw. nach der Entgeltgruppe 9a TVöD bewertet und unterliegt der Junior-Senior-Konzept. Die Eingruppierung erfolgt daher bei fehlender Berufserfahrung bis zur vollumfänglichen Aufgabenwahrnehmung zunächst nach E8 TVöD.
Gesucht werden
* Beamt*innen des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes, Verwaltungsfachangestellte sowie Beschäftigte, die den Verwaltungslehrgang I erfolgreich abgeschlossen haben.
* Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, Justizfachwirte sowie Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung. Die Teilnahme an den Verwaltungslehrgang I wird in diesen Fällen erwartet. Bis zum Abschluss des Verwaltungslehrgang 1 erfolgt die Eingruppierung unter Berücksichtigung der tariflichen Eingruppierungs- und Zulagenregeln.
Die Sachbearbeitung erfolgt PC-unterstützt. Erwartet werden Kenntnisse in den Standardsoftwareprodukten bzw. die Bereitschaft, sich fehlende Kenntnisse kurzfristig anzueignen. Erforderlich ist die Eignung zur Bildschirmarbeit der Stufe BAP2. Im Bereich von 38/4 erfolgt die Aufgabenwahrnehmung mit Unterstützung von Fachverfahren.