Ihre Aufgaben
Diese Aufgaben erwarten Sie:
1. Leitung und Koordination des Ideen- und Beschwerdemanagements im Jugendamt
2. Prioritätsbezogene Bearbeitung von Beschwerden und Petitionen mit teils hohem Konfliktpotential
3. Auswertung der Beschwerden zur Weiterentwicklung des internen Beschwerdemanagements und Entwicklung von Maßnahmen zur Sicherung der Servicequalität
4. Beratung der Abteilungen im Jugendamt bei besonders anspruchsvollen und komplexen Rechtsangelegenheiten
5. Unterstützung von Rechtsverfahren im Jugendamt - auch die rechtliche Begleitung schwieriger Verfahren vor den Verwaltungs-, Arbeits-, und Sozialgerichten sowie aller Berufungsverfahren
6. Durchführung eigener Schulungsveranstaltungen zu Verwaltungs- und Rechtsthemen innerhalb des Amtes
7. Zusammenarbeit mit dem Verein Ombudschaft NRW e. V. gemäß bestehender Kooperationsvereinbarung
Unsere Anforderungen
Das sind Ihre Qualifikationen und Fähigkeiten:
8. Sie verfügen über einen erfolgreich abgeschlossenen Verwaltungslehrgang II oder Angestelltenlehrgang II. Sie können sich auch bewerben, wenn Sie die Ausnahmevoraussetzungen von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht nach § 12 i. V. m. Ziff. 7 der Vorbemerkung zu Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) TVöD erfüllen. Eine Verwaltungsausbildung ist jedoch erforderlich.
9. Mindestens drei Jahre Berufserfahrung in der Bearbeitung von komplexen Rechtsangelegenheiten in unterschiedlichen Rechtsgebieten und gerichtlichen Verfahren.
10. Vertieftes juristisches Fachwissen, insbesondere der Rechtsnormen des BGB und SGB sowie verschiedener verfahrensrechtlicher Vorschriften ist wünschenswert. Es wird vorausgesetzt, sich das Fachwissen anzueignen, sollten Sie über dieses nicht verfügen.
11. Ein hohes Maß an Kommunikationsgeschick, um die Kundenzufriedenheit durch eine gute Kommunikation mit den Beschwerdeführenden nachhaltig zu verbessern und die Fähigkeit Konflikte zwischen unterschiedlichen Betroffenen strukturiert zu lösen.
12. Sie sind bereit, sich auf die ständig wechselnden Themen im Bereich der Jugendhilfe einzustellen.
13. Um die komplexen Aufgaben mit häufig nicht planbaren Arbeitsabläufen zu vereinbaren, setzen wir ein hohes Maß an Flexibilität voraus.