Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ist die größte Arbeitgeberin im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr (BMV). Wir verknüpfen Verkehrsmanagement, Ökologie und Ökonomie mit moderner Technik, um die vielfältigen Funktionen von Wasserstraßen und Schifffahrt für die Daseinsvorsorge und zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland im Einklang mit den natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten und nachhaltig zu verbessern. Gestalten Sie unsere Aufgaben und Ziele aktiv mit!
Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser ist Teil eines 357.582 km2 großen Karrierenetzwerks, bestehend aus über 40 Behörden mit rund 24.000 Beschäftigten.
Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser sucht zum 01.08.2026 eine motivierte und engagierte / einen motivierten und engagierten
Auszubildende / Auszubildenden (m/w/d) zur Elektronikerin für Betriebstechnik / zum Elektroniker für Betriebstechnik (m/w/d)
Der Ausbildungsort ist der Bauhof HoyaReferenzcode der Ausschreibung 20260196_9339
Im Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser lernen Sie das vollständige Aufgabengebiet einer Elektronikerin für Betriebstechnik / eines Elektronikers für Betriebstechnik (m/w/d) kennen.
Elektroniker / Elektronikerinnen für Betriebstechnik installieren elektrische Bauteile und Anlagen in den Bereichen elektrische Energieversorgung, industrielle Betriebsanlagen oder Gebäudesystem- und Automatisierungstechnik. Befriedigende Leistungen in den Fächern Mathematik, Physik, Werken/Technik und Deutsch
~ Interesse an Naturwissenschaften, Technik, Informatik
~ Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist der erste Schritt in ein erfolgreiches Berufsleben!
Wir verstehen sie als eine gesellschaftliche und soziale Herausforderung, die wir gerne und verantwortungsvoll übernehmen. Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD).
Daneben werden weitere finanzielle Zahlungen geleistet (z. B. Jahressonderzahlung, Abschluss-prämie, Lernmittelzuschuss).
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen nach Maßgabe des § 8 Bundesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher fachlicher Eignung bevorzugt eingestellt.