Wir suchen:Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter im Aufgabenbereich Hilfe zur Pflege in Einrichtungen (m/w/d)Einstellungstermin: zum nächstmöglichen ZeitpunktBeschäftigungsart: VollzeitBefristung: unbefristetOrganisationseinheit: SozialamtAbteilung 50/1 "Sozialverwaltung, Hilfe in Einrichtungen"Aufgabenschwerpunkte:Antragsaufnahme Hilfe zur Pflege in Einrichtungen nebst weiterer Hilfen des SGB XII und Pflegewohngeld einschl. der Beratung von Hilfesuchenden und ihren Angehörigen sowie Betreuerinnen und BetreuerBearbeitung von Anträgen auf Hilfe zur Pflege sowie der weiteren Hilfen des SGB XII in vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Tages- und KurzzeitpflegeGeltendmachung vorrangiger Ansprüche bei anderen SozialleistungsträgernVerfolgung und Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Ansprüche Bewerbungsprofil:Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt im allgemeinen Verwaltungsdienst oderJuristin / Jurist bzw. Diplom-Juristin / Jurist (w/m/d) oderabgeschlossener Verwaltungslehrgang IIsicherer Umgang in der Anwendung von Rechtsvorschriftenhohe Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, Flexibilität und Teamfähigkeitsicherer Umgang mit den Office-ProgrammenFührerschein der Klasse B Was wir bieten:Für Beamtinnen und Beamte kommt eine Versetzung und eine Besoldung bis zu A 10 Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW) in Betracht.Für Tarifbeschäftigte erfolgt die Bezahlung entsprechend der persönlichen Qualifikation und der beruflichen Erfahrung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung (TVöD-V) nach Entgeltgruppe 9c TVöD-V.Wir haben noch mehr zu bieten. Als einer der größten Arbeitgeber am Niederrhein bietet die Kreisverwaltung Viersen neben persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten viele weitere Vorteile. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite www.karriere-mit-v-Kontakt:Angela KlausAmt für Personal und OrganisationTel.: Der Kreis Viersen hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX.Haben Sie Interesse? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum