BesGr A 9 Z LBesO (Laufbahngruppe 1) beziehungsweise EG 9b TVöD Besetzbar ab sofort für die Abteilung Familienförderung im Amt für Soziales und Jugend Das Leistungsangebot der Abteilung Familienförderung erstreckt sich über die vielfältigen Aspekte familiären Lebens und richtet sich an Menschen in allen Lebensphasen. Das Aufgabenspektrum umfasst folgende Angebote für Familien: Beistandschaft, Familienbildung, Frühe Hilfen, Jugend- und Elternberatungsdienst, Elterngeld, BAföG, Unterhaltsvorschuss, Familienkarte sowie Bildung und Teilhabe. Das Aufgabengebiet umfasst die Heranziehung unterhaltspflichtiger Personen, deren Angehörige Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) erhalten. Ihre Aufgaben unter anderem: Prüfung der unterhaltsrechtlichen und sozialgesetzlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme Pflichtiger Verhandlungen mit Pflichtigen und Berechtigten sowie die Entscheidung über die Verhängung von Zwangsgeldern und die Einleitung weiterer Maßnahmen Prüfung der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit anhand von Einkommen und Vermögen der Berechtigten Berechnung und Durchsetzung von Kindesunterhalt inklusive der Titulierung im vereinfachten gerichtlichen Beschlussverfahren beziehungsweise der Beantragung von Mahnbescheiden Entscheidung über die Einleitung und Durchführung der Zwangsvollstreckung titulierter Unterhaltsforderungen. Ihr Profil: Befähigung für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes beziehungsweise Verwaltungsfachwirt*in oder Verwaltungsfachangestellte*r Selbständigkeit, Organisationsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein verbindliches und sicheres Auftreten, Verhandlungsgeschick, sowie gute schriftliche und mündliche Ausdrucksvermögen insbesondere im Kontakt mit Pflichtigen und Berechtigten einnahmeorientiertes Handeln unter Beachtung sozialer Aspekte und Teamfähigkeit, sowie ein hohes Maß an Flexibilität, Arbeitsbereitschaft und Belastbarkeit Rechtskenntnisse vor allem in den Bereichen Unterhaltsvorschussgesetz (UVG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Zivilprozessordnung (ZPO) und im Gesetz über das Verfahren in Familienschen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) beziehungsweise die Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen Kenntnisse im Umgang mit der im Fachbereich eingesetzten Fachanwendung SoPart KuBu beziehungsweise die Bereitschaft sich diese kurzfristig anzueignen. Bewerber*innen müssen für eine Tätigkeit an einem Bildschirmarbeitsplatz im Sinne der Dienstvereinbarung TIV geeignet sein. Was Sie sonst noch wissen sollten: Wir leben Vielfalt – Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente – unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Deshalb hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Charta der Vielfalt unterzeichnet: www.charta-der-vielfalt.de. Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht. Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Da es für die Anzahl der mit einer Zulage ausgestatteten Stellen eine im Landesbesoldungsgesetz geregelte Höchstgrenze gibt, ist die Gewährung der Amtszulage ggf. nicht zeitgleich mit dem Erreichen der persönlichen Beförderungsvoraussetzungen möglich. In Einzelfällen kommt bei Beschäftigten keine Eingruppierung, sondern – je nach den persönlichen Voraussetzungen- die Gewährung einer Zulage nach Ziff. 7 der Vorbemerkungen zur Entgeltordnung in Betracht. Für diese Beschäftigten ist die Teilnahme am Verwaltungslehrgang II während der ersten fünf Jahre der Wahrnehmung entsprechender Aufgaben verpflichtend vorgesehen. Interessierte Mitarbeiter*innen werden darauf hingewiesen, dass sich dieses Stellenangebot aus Budgetgründen nur an unbefristet Beschäftigte richtet. Eine Erhöhung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist – sofern hierauf kein Rechtsanspruch besteht – grundsätzlich ausgeschlossen. Der Termin des Auswahlverfahrens stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht fest. Bewerbungsfrist und Kontakt: Bitte bewerben Sie sich online bis zum 12.02.2026 über den Button „Stell dich vor!“. Für nähere Auskünfte zum Aufgabengebiet steht Ihnen im Fachamt Saida Atalsi, Telefon 0211 89-25990 gerne zur Verfügung. Für Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich gerne an unser Bewerbenden-Büro, Telefon 0211 89-99900, Moskauer Straße 25, 2. OG, rechts. Bei Rückfragen bitten wir um Angabe der Kennziffer 51H/06/01/26/300.