Vollzeit (38,5 Std.) / Kaiserslautern / Eingruppierung: A4-5; A4-6 1 Dienststelle: 786 Civil Engineer Squadron Installieren, Modifizieren, Reparieren, Testen und Warten von Transformatoren, Reglern, Kabeln, Schaltern, Leistungsschaltern, mechanischen und elektronischen Systemen und anderen Schaltkreiselementen in Umspannwerken bis zu 20 kV Einstellen von Relais und Steuergeräten, um spezifische Spannungs-, Strom-, Zeitverzögerungs- und andereEigenschaften für geeignete Halte-, Auslöse- oder andere Betriebsfunktionen bereitzustellen Verlegen, Modifizieren, Anschließen, Prüfen und Reparieren von Verteilungsleitungen bis zu 20.000 Volt Abgeschlossene Berufsausbildung als Elektroniker (m/w/d) Gebäude- und Infrastruktursysteme oder artverwandt Einschlägige Berufserfahrung ist wünschenswert Körperliche Belastbarkeit (gelegentliches Heben und Tragen von Gegenständen bis zu 20kg) Kenntnis der einschlägigen Normen z.B. DIN VDE 0105-10. Grundlagen und Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz. Grundlegende Deutsch und Englischkenntnisse in Wort und Schrift sind wünschenswert Führerscheine der Klasse B ist erforderlich Sie werden bei uns nach Ihren Qualifikationen und Erfahrungen im Rahmen des TV AL II vergütet, dadurch kommen Sie zusätzlich in den Genuß von Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie einer betrieblichen Altersvorsorge und vermögenswirksamen Leistungen Profitieren Sie von unseren internen Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten, wodurch Sie die Möglichkeit haben sich beruflich weiterzuentwickeln Erleben Sie den amerikanischen "Way of Life" in einem internationalen und inklusiven Arbeitsumfeld Als Teil unserer Air Force-Familie wird aus der amerikanischen Tradition Thanksgiving auch für Sie ein Feiertag. Sie erhalten durch Arbeitszeitumverteilung zusätzlich neun freie Tage 2 1 Die Stelle ist je nach Qualifikation und/oder Erfahrung als A4-5 (3.283,38 €) bzw. A4-6 (3.538,94 €) eingestuft Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich hierbei um eine Mindesanforderung für die jeweilige Eingruppierung handelt. 2 Je Dienststelle kann diese Regelung variieren