Sie sind im (Wechsel-) Schichtdienst verantwortlich für den Betrieb, die Wartung und die Instandsetzung von elektrischen Energieversorgungsanlagen. Sie sind für die Durchführung von Anlagenprüfungen einschließlich der Dokumentation nach einschlägigen Vorschriften verantwortlich.
Die Teilnahme an regelmäßigen und weiterführenden Aus- und Fortbildungen wird vorausgesetzt.
Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Elektronikerin bzw. zum Elektroniker (m/w/d) für Betriebstechnik oder zur Elektronikerin bzw. zum Elektroniker (m/w/d) für Energie- und Gebäudetechnik.
Sie verfügen über eine Fahrerlaubnis der Klasse B und über die Bereitschaft zum Erwerb der Bundeswehr-Fahrerlaubnis B und zum Führen eines Dienst-Kfz.
Sie verfügen über Sachkunde-Zertifikate der entsprechenden Kategorie, die Sie zur Ausübung der vorgenannten Tätigkeiten an den jeweiligen Anlagen (Firma Sauter) berechtigen, oder sind bereit, diese durch Fortbildung nach Dienstantritt zeitnah zu erwerben.
Sie verfügen über eine mehrjährige Berufserfahrung im Bereich der Wartung, Instandhaltung und Überwachung von haustechnischen Anlagen und der Anlagenbedienung per Gebäudeleittechnik.
Sie werden in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Vollzeit eingestellt.
Sie erwartet ein attraktives Gehalt, bemessen nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD). Eine Eingruppierung erfolgt (bis) in die Entgeltgruppe E7 TVöD. Zur Deckung des Personalbedarfs von qualifizierten Fachkräften kann Beschäftigten gemäß § 16 Abs. 6 TVöD abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise gewährt werden. Die Zulage kann befristet werden.
Sie haben 30 Tage Urlaub im Jahr.
Ihnen steht ein kostenloser Parkplatz zur Verfügung.
Sie haben grundsätzlich Anspruch auf eine Jahressonderzahlung.
Sie haben die Möglichkeit gegen einen geringen Kostenbeitrag an der Gemeinschaftsverpflegung (Frühstück, Mittagessen, Abendbrot) in der Truppenküche teilzunehmen.
Sie haben Anspruch auf eine besondere Art der Betriebsrente (Zusatzversorgung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder), die als Pflichtversicherung geführt und später zusätzlich zu einer gesetzlichen Rente gezahlt wird.