Beim Kreis Steinburg ist im Sozialamt in der Abteilung „Recht“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Teilzeitstelle (60% bzw. 23,4 Wochenstunden) als
Sachbearbeiter*in Krankenhilfe und Landesblindengeld
(bis zur EG 8 TVöD-VKA)
zu besetzen. Die Stelle ist nicht weiter teilbar.
Das Sozialamt ist zuständig für eine Vielfalt an Aufgaben aus dem Bereich der Sozialleistungen. In der Abteilung „Recht“ arbeiten insgesamt 8 Mitarbeiter*innen. Wir suchen Unterstützung im Bereich der Krankenhilfe, des Landesblindengeldes und der Blindenhilfe. Es gibt Menschen in unterschiedlichsten Lebenskonstellationen, die nicht krankenversichert sind und deren medizinische Versorgung über die Sozialhilfe sichergestellt wird. Das Landesblindengeld ist eine spezielle Leistung des Landes Schleswig-Holstein für Menschen mit Sehbehinderungen. Der Kreis Steinburg nimmt die Aufgabe des Kreises Dithmarschen für diesen im Rahmen einer kreisübergreifenden Zusammenarbeit wahr.
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