Echte Vielfalt. Ein Arbeitgeber. Bei uns arbeiten mehr als 7.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter täglich dafür, dass die Menschen in Gelsenkirchen gut leben können. Hier spielt es keine Rolle, woher man kommt, sondern nur wohin man will. Jetzt Teil des Bunten Haufens werden und eine moderne, weltoffene und vielfältige Stadt mitgestalten!
Im Referat Umwelt ist in der Abteilung Technischer Umweltschutz im Team Betrieblicher Umweltschutz die Teilzeitstelle
einer Sachbearbeiterin bzw. eines Sachbearbeiters (w/m/d)
Kennziffer: E 2025 - 130 (bitte bei Bewerbung angeben)
unbefristet zu besetzen. Wir suchen eine motivierte Mitarbeiterin bzw. einen motivierten Mitarbeiter, die bzw. der sich engagiert in den spannenden Themenfeldern der Marktüberwachung in der Kreislaufwirtschaft einbringen möchte. Zu den zentralen Aufgaben gehören die Überwachung von Pfandpflichten, Mehrwegangebotspflichten oder auch Verbot von Einwegkunststoffen sowie der medienübergreifende Umweltschutz im Rahmen der Überwachung von Anlagen und Betrieben. In unserem interdisziplinären Team arbeiten Ingenieure und Ingenieurinnen Hand in Hand mit der Verwaltung.
Zu dem Aufgabengebiet gehören insbesondere die folgenden Tätigkeitsschwerpunkte:
Durchführung aktiver und reaktiver Marktüberwachung gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und Bundesimmissionsschutzgesetz im Einzelhandel, Großhandel sowie in der Gastronomie
Vollzug der rechtlichen Regelungen im Bereich Verpackungen, Verpackungsabfälle sowie der Elektro- und Elektronikgeräte, einschließlich Vor-Ort-Überwachung auch in Zusammenarbeit mit anderen Behörden
Bearbeitung von Beschwerden und Durchführung von Ahndungs- und Vollstreckungsmaßnahmen in den Bereichen der Marktüberwachung und betrieblicher Umweltschutz, einschließlich Unterstützung der technischen Dienstkräfte bei ordnungsrechtlichen Maßnahmen vor Ort
Ahndungen von Verstößen in Bezug auf das Befördern, Sammeln, Handeln und Makeln von Abfällen
Voraussetzung für dieses Aufgabengebiet ist
die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes in der kommunalen Verwaltung z.B. durch den Abschluss als Bachelor of Laws (Fachrichtung Kommunaler Verwaltungsdienst) oder Bachelor of Arts (Kommunaler Verwaltungsdienst VBWL) bzw. als Diplom-Verwaltungswirtin/Diplom-Verwaltungswirt an der HSPV bzw. ehemals FHöV NRW oder einer vergleichbaren Hochschule eines anderen Bundeslandes
oder
der Abschluss als Verwaltungsfachwirtin bzw. -fachwirt (Verwaltungslehrgang II)
oder
der Abschluss als Bachelor of Arts der Fachrichtung Public Management
oder
der Abschluss als Diplom-Juristin bzw. Diplom-Jurist (Erstes juristisches Staatsexamen) oder der Abschluss als Bachelor of Laws.
Darüber hinaus werden von der Bewerberin bzw. dem Bewerber erwartet:
Interesse an umweltrechtlichen, aber auch umwelttechnischen Sachverhalten sowie die Bereitschaft, sich in neue Themengebiete einzuarbeiten
Ausgezeichnete organisatorische Fähigkeiten und Entscheidungsfreude
Selbständige und strukturierte Bearbeitung von Vorgängen sowie ein sicheres Auftreten
Gute Kommunikationsfähigkeiten, Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit
Hohes Maß an Einsatzbereitschaft sowie ausgeprägte Teamfähigkeit
Körperliche Belastbarkeit für die Vor-Ort-Überwachung im Rahmen der Marktüberwachung und Begehung von Anlagen und Gelände
Einen sicheren Umgang mit der Microsoft-Office-Standardsoftware
Für die Aufgabenwahrnehmung ist ein PKW-Führerschein der Klasse B (bitte Nachweis beifügen) erforderlich. Umweltfreundliche Dienstfahrzeuge stehen zur Verfügung.
Kenntnisse im Bereich des Ordnungsrechts und der Verwaltungsvollstreckung sind vorteilhaft.
Bei der Stadt Gelsenkirchen gehören der wertschätzende Umgang mit kultureller Vielfalt sowie die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Arbeitsalltag. In diesem Zusammenhang werden soziale und interkulturelle Kompetenzen erwartet.
Eine verantwortungsvolle, vielseitige und anspruchsvolle Tätigkeit in einer engagierten und dynamischen Verwaltung
Ein sicherer Arbeitsplatz in einer unbefristeten Teilzeitstelle
Eine 19,5-Stunden-Woche für Beschäftigte bzw. eine 20,5-Stunden-Woche für Beamtinnen und Beamte. Die Aufgabenerledigung ist mit einer Rufbereitschaft außerhalb der üblichen Dienstzeit (jeweils 1 Woche; ca. 2 - 3-mal im Jahr) sowie der Wahrnehmung von Außenterminen, auch in Zusammenarbeit mit anderen Behörden, verbunden. Ausnahmeregelungen sind im Einzelfall möglich.
Eine leistungsgerechte Vergütung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) unter Eingruppierung in die EGr. 9c TVöD bzw. eine Besoldung nach BesGr. A 10 LBesG NRW
Eine 5-Tage-Woche mit flexiblen Arbeitszeiten im Rahmen unseres Gleitzeitmodells
Die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten bzw. Homeoffice im Rahmen der Regelungen der Stadt Gelsenkirchen
Vielseitige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Eine betriebliche Gesundheitsvorsorge mit Sport- und Fitnessangeboten
Vielfältige Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Eine gute betriebliche Altersvorsorge
Ein kostengünstiges Firmenticket für den ÖPNV