Der Evangelische Kirchenkreisverband Potsdam-Brandenburg ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft im Bereich der Evangelischen Landeskirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz mit Sitz in Potsdam. Er ist Träger des Kirchlichen Verwaltungsamtes Potsdam-Brandenburg, das die Aufgaben eines Verwaltungs- und Finanzdienstleisters für die Evangelischen Kirchenkreise Mittelmark-Brandenburg sowie Potsdam und ihre Kirchengemeinden erbringt. Die grundlegenden Arbeitsfelder sind die Bereiche Haushalt / Buchführung, Vermögensverwaltung, Liegenschaften, Personal- und Verwaltung von Kindertagesstätten sowie Meldewesen.
* Ausführung und Überwachung des Haushaltes, als auch die Erstellung von Haushaltsplänen kirchlicher Institutionen
* Bearbeiten und Buchen von Rechnungen
* Bearbeitung von Bestandsveränderungen der Rücklagen und Barkassen
* Fachliche Verantwortung für die einsetzende und teilweise bestehende Umsatzsteuerpflicht der öffentlich-rechtlichen Körperschaften
* Enge Zusammenarbeit und Unterstützung der Kirchengemeinden bei ihren vielfältigen finanziellen Fragestellungen
* Eine abgeschlossene kaufmännische, verwaltungsfachliche oder steuerfachliche Ausbildung
* Berufserfahrung im Bereich Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen, öffentliche bzw. kirchliche Verwaltung oder vergleichbare Erfahrungen
* Sichere Beherrschung üblicher finanzbuchhalterischer Vorgänge wünschenswert
* Eigenständige, strukturierte und genaue Arbeitsweise
* Kommunikationsfähigkeit und Teamfähigkeit
* Aufgeschlossenheit gegenüber dem kirchlichen Auftrag
* Eine Vollzeitstelle zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit 39,4 Std./Woche
* Als Alternative: Eine Teilzeitstelle mit einem Beschäftigungsumfang von mindestens 80 % (31,5 Std./Woche)
* Vergütung nach Erfahrung und Qualifikation gemäß TV-EKBO
* Ggf. weitere Zuschläge für Kinder gemäß TV-EKBO
* Jahressonderzahlung
* Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch Gleitzeit und teilweise mobiles Arbeiten
* Möglichkeit zur fachlichen Weiterbildung
* Eine betriebliche Altersvorsorge
* Einen tariflichen geregelten Anspruch auf Erholungsurlaub über dem Niveau des Bundesurlaubsgesetzes (30 Tage, zuzüglich Heiligabend und Silvester)
JBRP1_DE