Duisburg - kontrastreich und lebendig: Naherholungsgebiete, Industriekultur, kulturelle Angebote, sportliche Highlights und eine attraktive Arbeitgeberin.
Die Stadt Duisburg sucht für das Gesundheitsamt eine
Sachbearbeitung (w, m, d) in der Betreuungsbehörde
Sie suchen eine interessante und abwechslungsreiche Alternative zu Ihrem jetzigen Arbeitsalltag?
Das Gesundheitsamt Duisburg bietet die Möglichkeit einer Tätigkeit mit ausgewogener Work-Life-Balance, angenehmem Arbeitsklima und breit aufgestelltem Tätigkeitsspektrum.
Wir suchen eine engagierte Unterstützung für die Betreuungsbehörde beim Gesundheitsamt. Ihre Aufgabenschwerpunkte
Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG), u. a.
Führung von Behördenbetreuungen
Stellungnahmen für die Betreuungsgerichte zur Frage der Notwendigkeit und des Umfangs einer Betreuung, zu einer Weiterführung der Betreuung, oder auch der Notwendigkeit eines
Wechsels der Betreuerin bzw. des Betreuers
Vermittlung in andere Hilfen zur Betreuungsvermeidung
Beratung und Unterstützung von Berufs- und ehrenamtlichen Betreuenden bei allgemeinen Betreuungsfragen
Stellungnahme und Unterstützung von Betreuerinnen und Betreuern bei Unterbringungsmaßnahmen
Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
Prüfung der Beschlüsse von Betreuungsgerichten zu einem möglichen Beschwerderecht
Akquirierung und Motivation neuer Betreuerinnen und Betreuer, Feststellung der Eignung, um sie dann bei den Gerichten für eine Übernahme einer Betreuung vorschlagen zu können
Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Betreuerinnen und Betreuer organisieren und durchführen
Förderung der Aufklärung und Beratung über Vorsorgevollmachten, sowie deren Beglaubigungen
Beratung zu Betreuungsverfügungen für Duisburger Bürgerinnen und Bürger
Ihre fachlichen Kompetenzen
Für Beamtinnen und Beamte:
die Laufbahnbefähigung der anerkannten Laufbahnen gem. der Ausbildungsverordnung erstes Einstiegsamt Laufbahngruppe 2 allgemeiner nichttechnischer Verwaltungsdienst (Bachelor) des Landes NRW (VAP2.1)
und eine anschließende mindestens 2-jährige dienliche Berufserfahrung nach Erwerb der jeweiligen Qualifikation
Für Beschäftigte:
verwaltungsspezifische Ausbildung mit zweiter Verwaltungsprüfung (ehemals Angestelltenlehrgang II) oder
erfolgreich abgeschlossene Qualifizierung zur Verwaltungsfachwirtin bzw. zum Verwaltungsfachwirt oder
eine verwaltungsspezifische Ausbildung mit erster Verwaltungsprüfung (Verwaltungslehrgang I) sowie eine Befreiung von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht und gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen im Hinblick auf die Wertigkeit der Funktion
eine abgeschlossene Hochschulbildung (Bachelor oder Diplom FH) des Studienfaches Betriebswirtschaftslehre oder in einem anderen, dem o. a. Aufgabengebiet dienlichen Studienfach; in diesen Fällen behalten wir uns eine Nachqualifizierung gemäß den Inhalten des Verwaltungslehrgangs II vor
und eine anschließende mindestens 2-jährige dienliche Berufserfahrung nach Erwerb der jeweiligen Qualifikation
Ihre persönlichen Kompetenzen
Fähigkeit sich auf Personen mit zum Teil schweren Störungsbildern einzulassen
Kenntnisse im Umgang mit psychisch erkrankten Menschen sind wünschenswert, oder die Bereitschaft, sich in Kürze in diese Thematik einzuarbeiten
Erfahrungen im Führen von rechtlichen Betreuungen sind wünschenswert, oder die Bereitschaft, sich in Kürze in diese Thematik einzuarbeiten
Kenntnisse im Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG), sowie im Verwaltungsverfahrensrecht sind wünschenswert oder die Bereitschaft, sich in Kürze in diese Thematik einzuarbeiten
Fähigkeit zur schriftlichen Formulierung aussagekräftiger Stellungnahmen
Fähigkeit zur Kooperation mit den Teilnehmenden des psychosozialen Netzwerkes
gute Organisations- und Präsentationsfähigkeit
Sozialkompetenzen, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit
zielorientiertes Arbeiten, Planungs- und Organisationsfähigkeit
Bereitschaft zur regelmäßigen Teilnahme an Fortbildungen
selbstständiges, verantwortungsbewusstes und zielgruppenorientiertes Arbeiten
Team-, Konflikt- und Kooperationsfähigkeit
PC und Internet-Kenntnisse
umfassende Kenntnisse der deutschen Sprache (mindestens Sprachniveau C 1)
Der Einsatz eines privateigenen PKWs ist wünschenswert. In den Fällen wird unter Anerkennung der nach dem Landesreisekostengesetz erforderlichen triftigen Gründe eine pauschalierte Kilometerentschädigung gezahlt.
Bewerbende, die nach 1970 geboren sind, haben einen ausreichenden Masernimpfschutz bzw. eine Masernimmunität gem. dem Infektionsschutzgesetz nachzuweisen. Wir bieten Ihnen
einen krisensicheren Arbeitsplatz
eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexibles und mobiles Arbeiten
tarifrechtliche Sonderzahlungen
eine qualifizierte Personalentwicklung
eine moderne Arbeitsplatzausstattung
vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten
ein innovatives Gesundheitsmanagement
attraktive Mobilitätsangebote
Corporate Benefits